Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 13

Buchhaltungsbüro

Anteilige Gebäudekosten bei einer PV-Anlage

Im Urteil vom 17.10.2013, veröffentlicht am 19.03.2014 nimmt der BFH zur Frage Stellung, ob anteilige Gebäudeaufwendungen im Zusammenhang mit einer betriebenen PV-Anlage als Aufwand berücksichtigt werden können. Der BFH lehnt die Berücksichtigung im Gewerbebetrieb "Stromerzeugung" ab, da keine Maßstäbe für die Zuordnung gefunden werden können. Die Aufteilung nach Flächen kommt als sachgerechter Aufteilungsschlüssel genauso wenig in Frage, wie die Aufteilung nach den anteiligen fiktiven Mieten. Zumindest der zweite Ansatz kann im Bereich der Umsatzsteuer aber nach wie vor erfolgen.

Lohnbuchhaltung

Vereinfachung des Steuerrechts

Minijobzentrale informiert Die Minijobzentrale informiert im aktuellen Rundschreiben, wie bei einem Wechsel in den neuen Minijobbereich verfahren werden muss. Wenn ein Minijobber noch als "alter" Minijobber bis 400.- EUR beschäftigt wurde und nun in den neuen Bereich bis 450.- EUR wechselt, muss der Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegen. Der Antrag muss im Monat des Wechsels beim Arbeitgeber eingehen. Die Beitragsgruppe 5 in der Rentenversicherung ändert sich bei einem nahtlosen Übergang nicht. Es muss allerdings eine Abmeldung bzw. Anmeldung erfolgen (Meldegrund 33 bzw. 13).

Lohnsteuerhilfe

Neues zur Eigenheimrente (Wohnriester)

Zum 01.01.2014 sind Neuerungen zur Eigenheimrente gesetzlich beschlossen worden. Die Finanzverwaltung hat nun ihr diesbezügliches BMF-Schreiben aktualisiert und die Einzelheiten zur unschädlichen Entnahme aus den Riester Verträgen dargelegt. Möglichkeiten gibt es, wenn selbst genutzter Wohnraum geschaffen wird oder Darlehen im Zusammenhang mit Wohneigentum getilgt werden. Gelder aus dem Vertrag dürfen auch unschädlich verwendet werden, wenn barrierefrei umgebaut wird. Zu den jeweiligen Fällen sind aber Mindestentnahmen zu berücksichtigen.

Unternehmensberatung

Begünstigter Veräußerungs- bzw.

Aufgabegewinn Für die Inanspruchnahme der Tarifermässigung bei einem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn ist nach Feststellung des BFH in einem aktuellen Urteil vom 05.02.2014 immer noch erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden. Daran hat sich auch durch die zwischenzeitliche gesetzliche Neuregelung keine Änderung ergeben. Bei einer beendeten Betriebsaufspaltung kam es aus diesen Gründen nicht zur Anwendung der ermäßigten Besteuerung. Teilweise erfolgte auch die zulässige Überführung zum Buchwert bei einem Grundstück, womit aber keine Veräußerung oder Entnahme vorgelegen hatte.

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