Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 12

Buchhaltungsbüro

Reverse-Charge bei Bauleistungen

Der BFH hat erneut zur Frage entschieden, wann eine Netto-Rechnung bei Bauleistungen erstellt werden kann. Mit Urteil vom 11.12.2013, das am 12.03.2014 veröffentlicht wurde, bestätigt der BFH die neue Rechtsauffassung, die bereits bei Bauträgern zum Ausdruck kam. Der Bauleistungsempfänger muss seinerseits die empfangene Bauleistung wieder für derartige Leistungen verwenden. Damit ist auf keinen Fall die Leistung, die direkt in das Unternehmen oder in den Privatbereich des Empfängers fließt, eine Bauleistung, die Netto abgerechnet werden kann.

Lohnbuchhaltung

Vereinfachung des Steuerrechts

Am 14.03.2014 hat der Bundesrat einen Entwurf zur Vereinfachung des Steuerrechts beschlossen. Unter anderem ist ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag geplant, aber auch Vereinfachungen beim häuslichen Arbeitszimmer oder beim Nachweis der Pflegekosten. Der Entwurf wird zur Stellungnahme an den Bundestag weitergeleitet. Bereits im Dezember 2012 wurden die Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts eingebracht. Wegen Ablauf der Legislaturperiode kam es aber bisher nicht zur weiteren Aufnahme.

Lohnsteuerhilfe

Handwerkerleistungen bei Neubau

Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben vom Januar 2014 zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen Stellung bezogen. Dabei ist im Zusammenhang mit Handwerkerleistungen auch klar gestellt worden, dass für Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Steuerermäßigung der damit zusammenhängenden Dienstleistungen möglich ist. Zu beachten ist, dass die eigentliche Anschaffung bzw. Herstellung abgeschlossen sein muss. Werden Erweiterungen oder Vergrößerungen durchgeführt, können aber die Kosten für die Arbeitsleistung angesetzt werden, obwohl keine Erhaltungsaufwendungen vorliegen.

Unternehmensberatung

Steuervereinfachung: Neue Ideen

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Vorschlag mit elf Maßnahmen vorgelegt, wie es zur steuerlichen Vereinfachung kommen könnte. Durch die Bundestagswahl ist dieser zwischenzeitlich nicht weiter behandelt worden. Nun soll der Bundesrat am 14.03.2014 dazu Stellung nehmen. Basis des Vorschlages ist die Selbstveranlagung von Steuerpflichtigen. Dazu kommen noch weitere Vereinfachungen im Bereich des Arbeitnehmerrechts wie beim Arbeitszimmer und beim Nachweis von Pflegekosten. Auch ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in den Vorschlägen vorgesehen.

 

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