Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 9

Buchhaltungsbüro

Steuer wegen Sachzuwendungen

Der Bundesfinanzhof hat erneut zur Steuer nach § 37 b EStG auf Sachzuwendungen eine Entscheidung veröffentlicht. Danach kommt es keinesfalls zur Pauschalsteuer mit 30 %, wenn Geschenke vorliegen, die nicht offensichtlich durch den Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst waren. Die sog. Geschenkesteuer soll nach dem Willen des obersten Gerichts nur dann greifen, wenn die Sachzuwendung tatsächlich als Betriebseinnahme des Beschenkten zu werten ist. Ein Geschenk an Privatpersonen führt damit nicht zur Besteuerung.

Lohnbuchhaltung

Doppelte Steueridentifikationsnummer

Die Finanzverwaltung sorgt erneut wegen fehlerhafter EDV-technischer Umsetzung für Aufregung: Durch die Mehrfachvergabe einer Steueridentifikationsnummer an unterschiedliche Steuerbürger kommt es so zum fehlerhaften Lohnabzug. Derzeit sind rund 120.000 Fälle bekannt geworden, bei denen eine unzutreffende oder doppelte Steueridentifikationsnummer durch die Finanzverwaltung erteilt wurde. In diesen Fällen treffen die in der Datenbank ElStAM gespeicherten Steuermerkmale nicht zu. Nur mit hohem bürokratischem Aufwand kann der Betroffene diesen Missstand wieder beseitigen. In derartigen Fällen sollte Klärung über das zuständige Finanzamt herbeigeführt werden.

Lohnsteuerhilfe

Erstattungszinsen des Finanzamtes

Nach dem am 12.02.2014 veröffentlichtem Urteil des BFH sind die von der Finanzverwaltung gezahlten Erstattungszinsen steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dies war dem BFH als strittige Frage vorgelegt worden, da gezahlte Zinsen an das Finanzamt dem privaten Bereich ohne steuerliche Berücksichtigung zuzuordnen sind während die Erstattungszinsen der Versteuerung zugeführt werden. Die Erstattungszinsen unterliegen der Abgeltungsteuer, wobei jedoch der Sparerpauschbetrag mit 801,00/1.602,00 EUR zum Ansatz kommt.

Unternehmensberatung

Rentenpaket beschlossen

Nun ist die Rente mit dem 63. Lebensjahr nach mindestens 45 Beitragsjahren beschlossen worden. Bei der abschlagsfreien Rente werden auch kurzfristige Ausfallzeiten wie Kurzarbeit und Weiterbildung sowie Insolvenz berücksichtigt. Langzeitarbeitslosigkeit fließt jedoch nicht in die Berechnung mit ein. Mit der Mütterrente bekommen Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, einen zusätzlichen Entgeltpunkt berücksichtigt. Auch bei den Erwerbsminderungsrenten treten Verbesserungen ein. Schließlich werden für Reha-Maßnahmen ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt.

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