Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 10

Buchhaltungsbüro

Vereine: Steuererklärung einreichen

Die Finanzämter fordern derzeit Vereine auf, Steuererklärungen einzureichen. Zumindest im Dreijahres-Rythmus wird die bestehende Steuerbefreiung und die Gemeinnützigkeit der Vereine überprüft. Der Anlage GEM 1 sind Unterlagen beizufügen, aus denen sich die Grenzwerte für Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht nachvollziehen lassen (35.000.- EUR Einnahmen in den wirtschaftlichen Betrieben). Zu beachten ist, dass umsatzsteuerlich bereits bei mehr als 17.500.- EUR Einnahmen im vorangegangenen Jahr die Verpflichtung eintritt, die Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen.

Lohnbuchhaltung

Geschäftsführerhaftung Lohnsteuer

In einem rechtskräftigen Urteil wird darauf hingewiesen, dass Geschäftsführer grundsätzlich haften. Die Aufgabenverteilung und damit auch die Haftung muss vor allem bei mehreren Geschäftsführern schriftlich klargestellt werden. Bei der Benennung von Mitarbeitern, die bestimmte Aufgaben der Geschäftsführung übernehmen, bestehen Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers. Zudem muss der Geschäftsführer den bestimmten Mitarbeiter überwachen. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens besteht ohnehin eine gesteigerte Überwachungspflicht.

Lohnsteuerhilfe

Doppelter Haushalt

Mit dem am 26.02.2014 veröffentlichtem Urteil des BFH wird der eigene Hausstand eines Ledigen im Haushalt der Eltern nochmals bestätigt. Im Urteilsfall war ein Lediger mit 52 Jahren im Haushalt seiner Eltern mit dem Lebensmittelpunkt wohnhaft. Bei einem erwachsenen wirtschaftlich unabhängigen Ledigen kann nach Aussage des Gerichtes angenommen werden, dass der Haushalt der Eltern auch sein eigener Haushalt geworden ist. Es ist davon auszugehen, dass er den Haushalt wesentlich mitbestimmt, nicht zuletzt aufgrund der offensichtlich vorliegenden wirtschaftlichen Beteiligung.

Unternehmensberatung

Steuervereinfachung: Neue Ideen

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Vorschlag mit elf Maßnahmen vorgelegt, wie es zur steuerlichen Vereinfachung kommen könnte. Durch die Bundestagswahl ist dieser zwischenzeitlich nicht weiter behandelt worden. Nun soll der Bundesrat am 14.03.2014 dazu Stellung nehmen. Basis des Vorschlages ist die Selbstveranlagung von Steuerpflichtigen. Dazu kommen noch weitere Vereinfachungen im Bereich des Arbeitnehmerrechts wie beim Arbeitszimmer und beim Nachweis von Pflegekosten. Auch ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist in den Vorschlägen vorgesehen.

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