Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 1

Buchhaltungsbüro

Erleichterte Veröffentlichungspflichten

Für Kleinstkapitalgesellschaften sind Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften beschlossen worden. Sofern an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschritten sind, können ab Geschäftsjahre 2013 diese Erleichterungen in Anspruch genommen werden: Umsatzerlöse bis 700.000 EUR, Bilanzsumme bis 350.000 EUR sowie durchschnittlich zehn beschäftigte Arbeitnehmer. Diese Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (u. a. Haftungsverhältnisse) unter der Bilanz ausweisen. Darüber hinaus können vereinfachte Gliederungsschemata abgesendet werden. Künftig kann eine Kleinstkapitalgesellschaft wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllt. Auch für die Hinterlegung gilt die elektronische Einreichung der Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers. Im Falle der Hint erlegung können Dritte auf Antrag kostenpflichtig eine Kopie der Bilanz erhalten.

Lohnbuchhaltung

Unentgeltliche und verbilligte Mahlzeiten

Für Mahlzeiten, die unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind die amtlichen Sachbezugswerte anzusetzen. Darüber hinaus kann auch seit 2010 für Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von den Sachbezugswerten Gebrauch gemacht werden. Die neuen Sachbezugswerte im Kalenderjahr 2013 sind für ein Mittag- oder Abendessen 2,93 EUR und für ein Frühstück 1,60 EUR.
HINWEIS:
Für die Sachbezugswerte kann die monatliche Freigrenze von 44 EUR nicht zur Anwendung kommen.   

Lohnsteuerhilfe

Übernachtungen eines Berufskraftfahrers

Auch nach einem aktuellen Urteil des FG Schleswig-Holstein kann ein Berufskraftfahrer bei Übernachten in der Schlafkabine des Lkw´s keine Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen beanspruchen. Mangels Belege für die Aufwendungen für die Benutzung von Sanitäreinrichtungen und für Parkgebühren wurden im Urteilsfall die Werbungskosten geschätzt. Die täglich anfallenden Kosten für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafgelegenheit wurden auf 5,00 EUR im Urteilsfall festgelegt. Das Finanzgericht folgte in seiner Entscheidung dem Urteil des BFH vom 28.03.2012.
HINWEIS:
Nach einem Schreiben der Finanzverwaltung sind jedoch pauschale Kosten nicht möglich. Vielmehr müssen die in einem repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ermittelten Aufwendungen dargelegt werden.

Unternehmensberatung

Pkw-Besteuerung in der EU

EU-einheitlich existiert keine Regelung für die Pkw-Besteuerung. Die Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuern in der EU sind bislang nicht harmonisiert. Mit einer vorgelegten Mitteilung der EU-Kommission soll nun eine einheitliche Pkw-Besteuerung vorangetrieben werden. Als Maßnahmen werden u. a. folgende Lösungen vorgeschlagen:
- Informationsbereitstellung zu Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuer bei Umzug in einen anderen Mitgliedsstaat über zentrale Kontaktstellen der Mitgliedsstaaten.
- Vermeidung von Doppelbesteuerung beim grenzüberschreitenden Verbringen für Erstattung eines Teils der Steuer durch den Mitgliedsstaat, in dem die Zulassungssteuer ursprünglich erhoben wurde.
- Keine Zulassungs- und Kraftfahrzeugsteuer für die vorübergehende Nutzung von Fahrzeugen, insbesondere für Mietwagen.

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 1

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