Aktuelles aus Steuern
und Recht
Archiv 2008
Archiv 2009
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 7
Buchhaltungsbüro
Investitionsabzugsbetrag für Pkw
Der Steuerpflichtige kann für einen betrieblichen Pkw, den er auch privat nutzen will, einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG in Anspruch nehmen, wenn er den Pkw mindestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung folgt, zu mindestens 90 % betrieblich nutzen wird. Nach dem Beschluss des BFH vom 26.11.2009 genügt es, dass der Steuerpflichtige ankündigt, die fast ausschließlich betriebliche Nutzung des noch anzuschaffenden Pkw zukünftig durch ein Fahrtenbuch zu dokumentieren. Damit muss lediglich behauptet werden, den Pkw nach seiner Anschaffung zu mindestens 90 % betrieblich zu nutzen und diesen Nutzungsanteil durch ein Fahrtenbuch zu ermitteln. Wird dann aber kein Fahrtenbuch geführt oder ergibt sich nach dem Fahrtenbuch ein geringerer betrieblicher Anteil als 90 %, ist der Investitionsabzugsbetrag rückgängig zu machen.
Lohnbuchhaltung
Auswärtstätigkeit bei Leiharbeit
Nach dem Urteil des BFH wird die betriebliche Einrichtung eines Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte, selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig tätig wird. Damit können die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung akzeptiert diese Rechtsprechung auch bei Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma, die ohne Befristung beim Entleiher tätig sind. Der Reisekostenansatz gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer von der Zeitarbeitsfirma für die gesamte Dauer seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher dem Entleiher entlassen wird oder mit dem Ziel der späteren Anstellung beim Entleiher eingestellt wird.
Lohnsteuerhilfe
Überprüfung der Rentenempfänger
Anhand der Steueridentifikationsnummer wurden seit 01.10.2009 von der Deutschen Rentenversicherung Bund alle bezogenen Leistungen des jeweiligen Rentenempfängers an die Finanzverwaltung übermittelt. Diese zusammengeführten Daten sollen nun im ersten Quartal 2010 an die Rechenzentren der jeweiligen Länderfinanzverwaltungen versendet werden. Anschließend werden die entsprechenden Informationen an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet, die ihrerseits die betreffenden Rentner anschreiben. Im Brief vom Finanzamt werden die Rentenempfänger aufgefordert, die Abweichungen zu erklären oder Einkommensteuererklärungen abzugeben. Rentenempfänger sollten die verbleibende Zeit nutzen und ihre Steuererklärungspflichten überprüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Erklärungen, bevor sie dazu aufgefordert werden, einreichen.
Unternehmensberatung
Verbindliche Auskunft
Zwischenzeitlich fand vor dem Finanzgericht Münster die mündliche Verhandlung zum Musterverfahren gegen die Gebühr für verbindliche Auskünfte der Finanzämter statt. Mit einer Entscheidung wird demnächst gerechnet. Seit 2007 müssen Steuerzahler für eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes eine Gebühr bezahlen. Für die Bearbeitung einer verbindlichen Auskunft wird derzeit eine Wertgebühr von mind. 121 EUR oder eine Zeitgebühr in Höhe von 50 EUR je angefangener halber Stunde, mindestens jedoch 100 EUR erhoben. Streitig ist, ob die Erhebung einer solchen Gebühr für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß ist (Az.: 3 K 722/08 S). |