Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 6

Buchhaltungsbüro

Vorsteuerabzug aus Rechnungen

Bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrages steht dem Leistungsempfänger der darin enthaltene Betrag als Vorsteuer zu, der gesetzlich geschuldet wird. Ein Vorsteuerabzug wegen Erhöhung der Bemessungsgrundlage erfordert die nachträgliche Vereinbarung eines Entgelts und die tatsächliche Zahlung des vereinbarten Entgelts (BFH vom 19.11.2009, veröffentlicht am 27.01.2010). Im Verfahren war der Vorsteuerabzug aus nachträglich erstellten Rechnungen strittig, in denen der Steuersatz unzutreffend angegeben wurde. Nach Meinung des Gerichts ist eine nachträgliche Entgeltvereinbarung zwischen den Beteiligten unbedingt erforderlich.

Lohnbuchhaltung

Nachbesserungen bei ELENA

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf die Kritik von Datenschützern am neuen Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises reagiert und Verbesserungen angekündigt. So sollen Streikzeiten nicht mehr gemeldet werden. Daneben soll der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, zeitnah alle zu erhebenden Daten auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. Außerdem sollen Arbeitnehmervertreter ein im Sozialgesetzbuch verankertes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird.

Lohnsteuerhilfe

Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern

Das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zählt bei sozialrechtlichen Belastungsgrenzen zum Einkommen. Sozialrechtlich zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert zum Einkommen, es sei denn sie werden staatlicherseits zweckgebunden gewährt. Weil das Kindergeld nicht zweckgebunden ist, ist nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16.12.2009 das Kindergeld ein Teil des Einkommens.

Unternehmensberatung

Steuersünder-CD - Rechtzeitige Selbstanzeige

Angesicht der Debatte über den Ankauf der umstrittenen Steuerdaten aus der Schweiz wird für Betroffene auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hingewiesen.
Wer bei einer Steuerhinterziehung unrichtige oder unvollständige Angaben beim Finanzamt komplett berichtigt, erhält Straffreiheit. Dabei müssen die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachgezahlt werden. Sobald den Finanzbehörden die Steuerhinterziehung aber bekannt ist, nützt die Selbstanzeige nichts mehr. Eine Selbstanzeige ist grundsätzlich für alle Steuersünder möglich, unabhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer. Eine Steuerhinterziehung in Höhe von bis zu 50.000 EUR führt ohne Selbstanzeige in der Regel zu einer Geldstrafe. Bis zu einem hinterzogenen Betrag von 1 Mio. EUR müssen Steuersünder mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Ab einer hinterzogenen Steuer von mehr als 1 Mio. EUR ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich.

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