Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 52

Buchhaltungsbüro

Antrag auf Dauerfristverlängerung

Mit Wirkung vom 01.01.2011 ist der Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung ab 01.01.2011 regelmäßig nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten- Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Das BMF-Schreiben vom 17.12.2010 weist auf die Neuerung hin, die durch das Steuerbürokratieabbaugesetz die elektronische Übermittlung fordert.

Lohnbuchhaltung

Grenzwerte Sozialversicherung

Zum 01.01.2011 ändern sich eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung. Zum ersten Mal sinken einige Werte. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen) wurden für die Krankenversicherung mit 49.500 EUR (allgemein) und mit 44.550 EUR (besondere) festgelegt. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung betragen einheitlich 44.550 EUR im Jahr. Die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit 66.000 EUR/Jahr (West) und mit 57.600 EUR/Jahr (Ost) festgelegt. Die knappschaftliche Rentenversicherung weist als Beitragsbemessungsgrenzen 81.000 EUR/Jahr (West) und 70.800 EUR/Jahr (Ost) auf.
HINWEIS:
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt im Regelfall unverändert 365 EUR monatlich und bei geringfügiger Beschäftigung 400 EUR monatlich.

Lohnsteuerhilfe

Häusliches Arbeitszimmer

Mit dem BMF-Schreiben vom 15.12.2010 wurden die Finanzämter nun angewiesen, die von der Neuregelung betroffenen Bescheide soweit wie möglich von Amts wegen zu ändern. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2007 sind nunmehr auch dann steuerlich bis zu einem Betrag von 1.250 EUR abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wurden in den Steuererklärungen bisher keine Aufwendungen für ein diesbezügliches häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht, müssen die Steuerpflichtigen den Finanzämtern nun nachträglich alle Angaben übermitteln, die für die Berücksichtigung erforderlich sind. Von den Finanzämtern erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob und inwieweit die vorläufigen Steuer- und Feststellungsbescheide zu ändern sind.
HINWEIS:
Sind Steuerbescheide endgültig ergangen und nicht rechtzeitig durch einen Einspruch angefochten worden, kommt keine Änderung in Betracht.

Unternehmensberatung

Häusliches Arbeitszimmer

Mit dem BMF-Schreiben vom 15.12.2010 wurden die Finanzämter nun angewiesen, die von der Neuregelung betroffenen Bescheide soweit wie möglich von Amts wegen zu ändern. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2007 sind nunmehr auch dann steuerlich bis zu einem Betrag von 1.250 EUR abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wurden in den Steuererklärungen bisher keine Aufwendungen für ein diesbezügliches häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht, müssen die Steuerpflichtigen den Finanzämtern nun nachträglich alle Angaben übermitteln, die für die Berücksichtigung erforderlich sind. Von den Finanzämtern erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob und inwieweit die vorläufigen Steuer- und Feststellungsbescheide zu ändern sind.
HINWEIS:
Sind Steuerbescheide endgültig ergangen und nicht rechtzeitig durch einen Einspruch angefochten worden, kommt keine Änderung in Bet racht.

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