Aktuelles aus Steuern
und Recht
Archiv 2008
Archiv 2009
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 5
Buchhaltungsbüro
Neue Regelungen zur zusammenfassenden Meldung
Ab dem 01.01.2010 sind Unternehmer verpflichtet, in ihrer zusammenfassenden Meldung auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen anzugeben, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Umsatzsteuer dort schuldet (Leistungen gem. § 3 a Abs. 2 UStG). Für innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. sonstige Leistungen sind gesonderte Angaben in der zusammenfassenden Meldung zu tätigen. Weitere Informationen hat das Bundeszentralamt für Steuern auf seinen Internetseiten zusammengestellt. Die zusammenfassende Meldung ist grundsätzlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abzugeben. Ist vom Finanzamt die einmonatige Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Steuer eingeräumt worden, gilt diese ebenfalls für die Abgabe der ZM.
HINWEIS:
Die Umsetzung der monatlichen Abgabe und auch der Wegfall der Dauerfristverlängerung ist noch nicht umgesetzt worden.
Lohnbuchhaltung
Fahrtkostenzuschüsse mit Weihnachtsgeld verrechnen
Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung kann ein Zuschuss zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn auch unter Anrechnung auf andere freiwillige Sonderzahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld, geleistet werden. Der Begriff des geschuldeten Arbeitslohns bestimmt sich hier ausschließlich nach Maßstäben des Arbeitsrechts (BFH vom 01.10.2009, veröffentlicht am 27.01.2010). Die Lohnsteuerrichtlinien bestimmen im Zusammenhang mit steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen, dass die Zuschüsse zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden müssen. Ausdrücklich festgestellt ist jedoch auch, dass eine zusätzliche Leistung auch dann nicht vorliegt, wenn sie unter Anrechnung auf eine freiwillige Sonderzahlung erbracht wird.
Im Urteilsfall zahlte der Arbeitgeber Fahrtkostenzuschüsse pauschalversteuert aus. Die Arbeitnehmer erhielten unter Anrechnung der Fahrtkostenzuschüsse weniger Weihnachtsgeld. Das Gericht bestätigte die Vorgehensweise des Arbeitgebers.
Lohnsteuerhilfe
Handelsbedarf bei Anlage KAP
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 wurde die Anlage KAP völlig neu gestaltet. Obwohl die Abgeltungsteuer bereits von den Banken einbehalten wird, müssen Steuerzahler in vielen Fällen weiterhin die Anlage KAP mit der Steuererklärung abgeben. Ehepaare füllen dabei auch bei gemeinsamer Steuererklärung erstmals getrennte Anlagen aus. Über die Steuererklärung kann eine Günstigerprüfung durchgeführt werden, die den persönlichen Steuersatz, der weniger als 25 % beträgt, zur Anwendung bringt. Außerdem hat der Steuerzahler die Möglichkeit, die verteilten Freistellungsaufträge oder auch die Verlustverrechnungen in der Steuererklärung nachzuholen. Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalerträgen ist der Steuerbürger verpflichtet, die Kirchensteuer in der Steuererklärung nachzuerklären, soweit er die Bank hierzu nicht bereits beauftragt hatte.
Unternehmensberatung
Errichtung eines privat genutzten Anbaus
Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen. Im Urteilsfall vom 23.09.2009, veröffentlicht am 27.01.2010, wurden die Bauten als räumlich voneinander abgrenzbar angesehen. In diesem Fall steht dem Unternehmer kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu.
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