Aktuelles aus Steuern
und Recht
Archiv 2008
Archiv 2009
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 49
Buchhaltungsbüro
Rückwirkende Rechnungsberichtigung
Nach derzeitiger Verwaltungsauffassung kann der Vorsteuerabzug erst in Anspruch genommen werden, wenn dem Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung im Original vorliegt. Der EuGH hat mit Urteil vom 15.07.2010 entschieden, dass der geltend gemachte Vorsteuerabzug erhalten bleibt, wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind und der Finanzbehörde vor Erlass ihrer Entscheidung eine berichtigte ordnungsgemäße Rechnung zugeleitet wurde. Damit hat der EuGH eine Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen (fehlerhaften) Rechnungsstellung zugelassen. Nach der Verfügung der OFD Karlsruhe vom 25.08.2010 sind jedoch Anträge auf rückwirkende Anwendung der Urteilsgrundsätze bis auf weiteres zurückzustellen.
Lohnbuchhaltung
ELENA – Datenabruf ausgesetzt
Der verpflichtende Abruf der Daten in der zweiten Phase des ELENA-Verfahrens wird erst zum 01.01.2014 eingeführt. Ursprünglich sollte der Abruf der Daten zum 01.01.2012 beginnen. Das Projekt ist damit aber nicht gestoppt, sondern nur ausgesetzt. Die seit 01.01.2010 bestehende Meldepflicht für Unternehmer entfällt damit nicht. Datenschützer weisen darauf hin, dass die Meldung zwanghaft auch ausgesetzt und die bisher gesammelten Daten gelöscht werden müssen. Das Bundesministerium für Arbeit wurde aufgefordert, so schnell wie möglich für Rechtsklarheit zu sorgen und die Meldepflicht mit sofortiger Wirkung abzuschaffen.
Lohnsteuerhilfe
Weiträumiges Waldgebiet
Grundsätzlich führt ein weiträumiges Arbeitsgebiet zu einer einheitlichen Arbeitsstätte. Damit sind Verpflegungsmehraufwendungen für die Tätigkeit in diesem weiträumigen Arbeitsgebiet nicht möglich. Ein weiträumiges Arbeitsgebiet ohne jede ortsfeste, dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist nach dem BFH Urteil vom 14.06.2010 keine regelmäßige Arbeitsstätte. Ein ausgedehntes Waldgebiet eines Forstarbeiters kann deshalb zur Einsatzwechseltätigkeit führen, wonach Dienstreisegrundsätze anzuwenden sind.
Unternehmensberatung
Neue Grundsätze für Jahresabschlüsse
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat die Berufsanforderungen für Wirtschaftsprüfer für die Erstellung von Jahresabschlüssen neu gefasst. Dies gilt bereits für Berichtszeiträume, die nach dem 31.12.2009 enden. Parallel dazu hat auch die Bundessteuerberaterkammer ihre Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen vollständig überarbeitet. Die neuen strengeren Regelungen beider aufeinander abgestimmter Verlautbarungen sollen zu einer deutlichen Qualitätsverbesserung führen. Die neuen Erstellungsgrundsätze sehen z. B. eine klare Trennung zwischen Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses vor, das heißt Erstellung und Prüfung schließen sich weiterhin aus (sog. Selbstprüfungsverbot).
Grundsätzlich werden die Erstellungstätigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart. Umfasst ist aber immer die Überleitung der Buchführung in Bilanz und GuV, ggf. Erstellung des Anhangs, Beratung über Wahlrechte, Dokumentation, Berichterstattung und Bescheinigung in Anhängigkeit der Auftragsart.
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