Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 48

Buchhaltungsbüro

Unzutreffende Steuernummer

Der BFH hat in seinem Urteil vom 02.09.2010 den Vorsteuerabzug verwehrt, weil auf der Rechnung nicht die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer angegeben wurde. In der Rechnung war nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination verwendet worden. Der Rechnungsaussteller hatte als Steuernummer auf der Rechnung unter zusätzlicher Bezeichnung des zuständigen Finanzamts das Aktenzeichen verwendet, das dem Rechnungsaussteller im Schriftverkehr zum Antrag auf Erteilung einer Steuernummer mitgeteilt wurde.
HINWEIS:
Der Vorsteuerabzug kann erfolgen, soweit die erforderliche Rechnungskorrektur vorgenommen wird.

Lohnbuchhaltung

Neuer Tätigkeitsschlüssel ab 2011

Arbeitgeber müssen für die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer bei Beginn, während und nach dem Ende der Beschäftigung eine Vielzahl von Meldungen zur Sozialversicherung abgeben. Teil der Meldung sind u. a. auch Schlüsselzahlen. Die Tätigkeitschlüssel werden von der Bundesagentur für Arbeit in einem offiziellen Schlüsselverzeichnis aufgelistet. Da das bisherige Verzeichnis nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprach, wurde dieses zwischenzeitlich komplett überarbeitet. Die neue Struktur soll ab 2011 die veränderten Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit besser abbilden. 

Lohnsteuerhilfe

Elterngeld und Progression

Über eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht sollte die Einbeziehung des Sockelbetrages des Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt als verfassungswidrig erklärt werden. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss des BFH ist damit rechtskräftig und die Rechtsfrage entschieden. Soweit Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide aufgrund der Einbeziehung des Sockelbetrages des Elterngeldes in den Progressionsvorbehalt eingelegt wurden, können diese damit zurückgenommen werden. Soweit noch andere Einspruchsgründe geltend gemacht wurden, ist nur eine entsprechende Einschränkung veranlasst.

Unternehmensberatung

Duale Studiengänge

Die Sozialversicherungsträger haben sich auf die Sozialversicherungsfreiheit für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen verständigt. Das Studium wird in diesen Fällen  mit der Tätigkeit im Betrieb organisatorisch und zeitlich eng verknüpft. Indizien einer solchen engen Verknüpfung können z. B. sein:
- Rahmenausbildungsverträge der mit der Hochschule kooperierenden Betriebe oder
- Abstimmungsverfahren zwischen Betrieb und Hochschule oder
- Zielvereinbarungen zwischen Hochschule, Betrieb und Studierenden.
Insbesondere für Studierende an Berufsakademien kann unter diesen Bedingungen Sozialversicherungsfreiheit bestehen. Die Teilnehmer an praxisintegrierten dualen Studiengängen sind spätestens ab dem Wintersemester 2010/2011 sozialversicherungsfrei abzurechnen.
HINWEIS:
Im Rundschreiben der Sozialversicherungsträger vom 05.07.2010 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Teilnehmern an duale n Studiengängen sind weitere Einzelheiten ersichtlich.

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