Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 47

Buchhaltungsbüro

Wechsel von Ist- zur Sollbesteuerung

Mit dem BMF-Schreiben vom 01.10.2010 nimmt die Finanzverwaltung zum Urteil des BFH Stellung, wobei ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig ist. In der Begründung des BFH wird auch zur Anwendbarkeit der Option nach § 9 UStG Stellung genommen. Beim Widerruf eines Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hat der BFH eine Bindungswirkung an die Option zur Steuerpflicht ab dem Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung bejaht. Nach dem BMF-Schreiben vom 01.10.2010 sind entgegenstehende Anweisungen in den Richtlinien nicht mehr anzuwenden.

Lohnbuchhaltung

Übernachtungskosten im Ausland

Mit Urteil vom 08.07.2010 hat der BFH entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei Übernachtungen im Ausland den Differenzbetrag zwischen den vom Arbeitgeber vollständig erstatteten tatsächlichen Kosten und den höheren in den Lohnsteuerrichtlinien niedergelegten Übernachtungspauschalen nicht als Werbungskosten geltend machen kann. Das Gericht führt dazu aus, dass der Arbeitgeber ohnehin sämtliche Kosten der Dienstreisen getragen hat. Ein Werbungskostenabzug mangels eigener Aufwendungen des Arbeitnehmers ist damit ausgeschlossen. Außerdem führt die Anwendung der Auslandspauschalen an derartigen Fällen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung.

Lohnsteuerhilfe

Unterhaltsleistungen in die Türkei

Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 05.11.2010 ist bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Angehörige in die Türkei zu beachten, dass eine neue zweisprachige deutsch-türkische Unterhaltserklärung beim BMF im Formular-Management-System eingestellt wurde. Die Botschaft der Republik Türkei hatte dem auswärtigen Amt mitgeteilt, dass die vorgesehene Bestätigung der Meldedaten durch die Meldebehörden nicht erfolgen könne. Die Meldebehörden seien nicht befugt, die Unterhaltserklärungen zu bestätigen und die Bestätigung ginge über standesamtliche Angaben hinaus. Wie bisher soll deshalb eine Bestätigung des Verwaltungsbezirkspräsidenten (Vali) in den Provinzen und dem Landrat (Kaymakam) in Kreisen zugelassen werden.

Unternehmensberatung

Besonderes Kirchgeld verfassungsgemäß

Gehört der Hauptverdiener keiner kirchensteuerpflichtigen Konfession an, aber der andere Ehegatte, der nur geringe oder gar keine eigenen Einkünfte bezieht und ist Kirchenmitglied, muss das Ehepaar grundsätzlich keine Kirchensteuer zahlen. In einigen Bundesländern wird jedoch durch die Kirchen in derartigen Fällen das sogenannte besondere Kirchgeld erhoben. Hierbei wird das gemeinsame Einkommen der Ehegatten zur Berechnung des Kirchensteueranspruchs zugrunde gelegt. Die in diesem Zusammenhang zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen sechs Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.10.2010 nicht zur Entscheidung angenommen, da die Annahmevoraussetzungen nicht vorliegen.

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