Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 46

Buchhaltungsbüro

Wechsel von Ist- zur Sollbesteuerung

Mit dem BMF-Schreiben vom 01.10.2010 nimmt die Finanzverwaltung zum Urteil des BFH Stellung, wobei ein rückwirkender Wechsel von der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten bis zur formellen Bestandskraft der jeweiligen Jahressteuerfestsetzung zulässig ist. In der Begründung des BFH wird auch zur Anwendbarkeit der Option nach § 9 UStG Stellung genommen. Beim Widerruf eines Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung hat der BFH eine Bindungswirkung an die Option zur Steuerpflicht ab dem Eintritt der formellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerfestsetzung bejaht. Nach dem BMF-Schreiben vom 01.10.2010 sind entgegenstehende Anweisungen in den Richtlinien nicht mehr anzuwenden.

Lohnbuchhaltung

Jahressteuergesetz 2010

Der Bundestag hat am 28.10.2010 den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf am 26.11.2010 noch zustimmen. In der Lohnabrechnung ergeben sich durch die neue gesetzliche Regelung Informationen für die Arbeitnehmer für die erstmals gebildeten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). So sollen die ELStAM durch die Finanzämter den Arbeitnehmern mitgeteilt werden und nicht durch die Arbeitgeber, wie dies noch im Regierungsentwurf vorgesehen war. Kein Eingang im Gesetzesentwurf hat die vom Bundesrat geforderte Veränderung der Besteuerung von Dienst- und Firmenwagen gefunden. 

Lohnsteuerhilfe

Jahressteuergesetz 2010

Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte dieses Jahres die Regelung zur steuerlichen Behandlung des häuslichen Arbeitszimmers für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, wenn das häusliche Arbeitszimmer wegen nicht vorhandenem Arbeitsplatz dem Abzug zugeführt werden soll. Das Jahressteuergesetz 2010 hat nun die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung aufgenommen. Der Gesetzgeber hat hier die Mindestforderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und lässt so den Abzug in derartigen Fällen bis max. 1.250 EUR rückwirkend seit 2007 zu. Die rückwirkende Änderung soll Steuerausfälle in Höhe von 800 Mio. für die Jahre 2007 bis 2010 bewirken.
HINWEIS:
Sofern das häusliche Arbeitszimmer aufgrund der mehr als 50 %igen betrieblichen und beruflichen Tätigkeit abgezogen werden soll, hat der Gesetzgeber keine Neuregelung vor gesehen, das heißt, derartige Aufwendungen sind nicht abziehbar.

Unternehmensberatung

Nachträgliche Anschaffungskosten nach MoMiG

Durch das Gesetz zur Modernisierung und des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen wurde mit Wirkung ab dem 01.11.2008 das Eigenkapitalersatzrecht grundlegend dereguliert. Die Bestimmungen über eigenkapitalersetzede Darlehen wurden aus dem GmbHG entfernt und in der Insolvenzverordnung sowie im Anfechtungsgesetzt neu geordnet. Das BMF Schreiben vom 21.10.2010 sorgt nun nach fast zweijähriger Bedenkzeit der Verwaltung für klare Vorgaben aus steuerlicher Sicht. Die neuen Grundsätze sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden, bei denen auf die Behandlung des Darlehens die Vorschriften des MoMiG zutreffen.

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