Aktuelles aus Steuern
und Recht
Archiv 2008
Archiv 2009
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 44
Buchhaltungsbüro
Verrechnung der Sondervorauszahlung
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.12.2008 kann die Erstattung der Umsatzsteuervorauszahlung bei widerrufener Dauerfristverlängerung erst mit der Umsatzsteuererklärung erfolgen. Mit dem Erlass vom 04.10.2010 hat das Finanzministerium Brandenburg mitgeteilt, dass dieses Urteil aus technischen Gründen nicht vor dem 01.01.2012 umgesetzt wird. Die Anwendung des BFH-Urteils wird auf Insolvenzfälle beschränkt.
Lohnbuchhaltung
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte
Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für 2010 sind nur noch bei Anträgen bis 30.11.2010 eintrag- oder änderbar (beim Wohnsitzfinanzamt). Hierdurch können Arbeitnehmer schon jetzt an überzahlte Lohnsteuer kommen. Arbeitnehmer mit mehreren Lohnsteuerkarten können sich zudem einen Freibetrag für auf der ersten Karte nicht ausgenutzte Freibeträge eintragen lassen. Bis zum 30.11.2010 können Ehegatten bei der Gemeinde die Kombination ihrer Lohnsteuerklassen ändern lassen. Ab 2010 kann zudem vom neuen Faktorverfahren Gebrauch gemacht werden. Danach erhält jeder Ehegatte die Steuerklasse IV mit einem entsprechenden Faktor, der die Lohnsteuer so errechnet, wie die sich bei Zusammenveranlagung ergebende Steuer. Auch dieser Antrag ist bis zum 30.11.2010 für das laufende Jahr zu stellen. Der Antrag bezüglich des Faktorverfahrens muss jedoch beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Lohnsteuerhilfe
Drucker für Ausbildungszwecke
Nach dem BFH Urteil vom 15.07.2010 richtet sich die Abziehbarkeit von Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Computer sowie der Peripheriegeräte bei Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes nach den Grundsätzen, die bei solchen Aufwendungen bei Werbungskosten maßgebend sind. Wird der Drucker zu weniger als 90 % für Ausbildungszwecke genutzt, ist nur die Höhe des Ausbildungsanteils der auf die Nutzungsdauer verteilten AfA abziehbar. Ob es sich beim Drucker um ein selbständiges Wirtschaftsgut handelt, muss nach der allgemeinen Verkehrsanschauung beurteilt werden. Hiernach ist ein Drucker als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. Die einzelnen Komponenten einer PC-Anlage sind nach ihren technischen Eigenschaft auf ein Zusammenwirken angelegt und können nach einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäß ig nicht selbständig genutzt werden.
Unternehmensberatung
Grundsatzurteil zu Pensionszusagen
Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.04.2010 grundlegende Fragen vor allem zu den Kriterien der Probezeit und der sogenannten Überversorgung zu entscheiden. Hierbei gibt es zwei Neuerungen:
- Bei einem Verstoß gegen die Probezeit ist künftig als Rechtsfolge dauerhaft in vollem Umfang eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen. Dieser kann man nur dann entkommen, wenn die Pensionszusage beendet und ggf. später neu erteilt wird.
- Für eine Nur-Pension darf schon nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH keine Rückstellung gebildet werden. Wird die Nur-Pension später ausgezahlt, soll die Auszahlung nach dem Besprechungsurteil ebenfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.
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