Aktuelles aus Steuern
und Recht
Archiv 2008
Archiv 2009
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 43
Buchhaltungsbüro
Verrechnung der Sondervorauszahlung
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.12.2008 kann die Erstattung der Umsatzsteuervorauszahlung bei widerrufener Dauerfristverlängerung erst mit der Umsatzsteuererklärung erfolgen. Mit dem Erlass vom 04.10.2010 hat das Finanzministerium Brandenburg mitgeteilt, dass dieses Urteil aus technischen Gründen nicht vor dem 01.01.2012 umgesetzt wird. Die Anwendung des BFH-Urteils wird auf Insolvenzfälle beschränkt.
Lohnbuchhaltung
Weihnachtsfeier
Betriebsveranstaltungen gesellschaftlicher Art im üblichen Rahmen, z. B. Weihnachtsfeier, sind lohnsteuerfrei, wenn die Kosten insgesamt 110 EUR einschließlich Umsatzsteuer pro Arbeitnehmer nicht übersteigen. Alle Betriebsangehörigen müssen teilnahmeberechtigt sein, abteilungsweise Feiern sind aber zulässig. Steuerfrei sind bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr (zusätzlich je zwei Pensionärstreffen und Jubilarfeiern). In die 110-EUR-Grenze sind z. B. Verzehr, Tabakwaren, Süßigkeiten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Eintritte und Weihnachtsgeschenke (Wert bis 40 EUR inkl. MwSt.) einzubeziehen. Geldgeschenke sind stets steuerpflichtig. Die Gesamtkosten sind nach Köpfen aufzuteilen, soweit sie nicht einzelnen Personen zugerechnet werden können. Der auf mitgebrachte Angehörige entfallende Teil ist dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen. Damit ist denkbar, dass Lohnsteuer nur für einzelne Arbei tnehmer anfällt.
HINWEIS:
Eventuell anfallende Lohnsteuer ist pauschalierbar mit 25 % oder nach Durchschnittssätzen.
Lohnsteuerhilfe
Werbungskostenabzug bei Abgeltungsteuer
Die OFD Münster macht darauf aufmerksam, dass gegen das Werbungskostenabzugsverbot im Rahmen der Abgeltungsteuer ein Klageverfahren vor dem FG Münster anhängig war. Dieses Verfahren ist nun aus anderen Gründen in der Hauptsache für erledigt erklärt worden (OFD Münster vom 16.09.2010). Zwischenzeitlich haben die Kläger jedoch erneut Sprungklage eingelegt. Im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen wurde ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen. Stattdessen wird bei der Ermittlung der Einkünfte ein Betrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR als Sparerpauschbetrag abgezogen. Dies gilt auch dann, wenn die tatsächlichen Werbungskosten diese Beträge übersteigen.
Unternehmensberatung
Schuldenbereinigungsplan - Billigkeitserlass
Im Urteil des FG Düsseldorf vom 24.02.2010 wurde über einen abgelehnten Erlassantrag der zuständigen Finanzbehörde entschieden. Die Klägerin schrieb alle ihre Gläubiger an und bot ihnen einen Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans an. Alle Gläubiger bis auf das beklagte Finanzamt stimmten diesem zu. Der Erlassantrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Klägerin als Freiberufliche (Rechtsanwältin) keinen Anspruch auf Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens habe. Die Klägerin hatte die Kanzlei des Vaters treuhänderischer verwaltet; der Vater entnahm unberechtigt Zahlungsmittel aus der KG, in dessen Folge die Gesellschaft insolvenzreif wurde. Mit der Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid wäre u. a. auch der Wegfall der Anwaltszulassung verbunden gewesen. Das FG Düsseldorf gab der Klage statt, da es die Voraussetzungen für einen Erlass aus persönlicher Unbilligkeit als gegebe n ansah. Der Entzug der Anwaltszulassung könne nur durch die Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan verhindert werden.
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