Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 4

Buchhaltungsbüro

Elektronische Übermittlung von Bilanzen

Spätestens für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, müssen bilanzierungs-pflichtige Unternehmer den Inhalt von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzämter übermitteln. Das BMF-Schreiben vom 19.01.2010 regelt im voraus die Form und den Inhalt der elektronischen Übermittlung. Danach können die Finanzbehörden bei entsprechendem Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten, um unbillige Härten zu vermeiden. Die Behörde muss dem Antrag stattgeben, wenn die Schaffung der Möglichkeiten für eine elektronische Übermittlung mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist oder wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Kenntnissen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung zu nutzen.

Lohnbuchhaltung

Onlineverfahren bei der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmern die Möglichkeit, Ihre Meldung der Künstlersozialabgabe in einem elektronischen Formularcenter online zu erstellen und zu übermitteln (www.kuenstlersozialkasse.de). Alle abgabepflichtigen Verwerter können Ihre Jahresmeldung, die bis zum 31.03. an die Künstlersozialkasse übermittelt werden muss, nun über das Formularcenter schnell und einfach absenden. Aber auch Unternehmer die erstmalig überprüfen lassen wollen, ob sie zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind, finden hier entsprechende Unterlagen.

Lohnsteuerhilfe

Antragsveranlagung: Antragsfrist

Arbeitnehmer die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, müssen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.11.2009, veröffentlicht am 20.01.2010, zur Einkommensteuer veranlagt werden. Selbst wenn sie einen Antrag für Veranlagungszeiträume vor 2005 erst nach dem 28.12.2007 stellen, ist die Veranlagung durchzuführen, sofern noch keine Verjährung eingetreten ist. Die inzwischen aufgehobene zweijährige Antragsfrist für die Abgabe der Steuererklärung gilt insoweit nicht fort. Grundsätzlich sind die Abgabefristen (2 Jahre) ab dem Veranlagungszeitraum 2005 weggefallen. Finanzämter müssen Antragsveranlagungen für Jahre vor 2005 auch bearbeiten, wenn über einen Antrag auf Veranlagung zum Stichtag 28.12.2007 (Veröffentlichung der gesetzlichen Neuregelung) noch nicht entschieden wurde.

Unternehmensberatung

Aufteilung von Vorsteuern bei Gebäuden

Die Aufteilung von Vorsteuern ist nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 08.12.2009 auch weiterhin nach dem Umsatzschlüssel möglich. Im Urteilsfall hatten die Kläger das von Ihnen errichtete Wohn- und Geschäftshaus zum Teil umsatzsteuerfrei bzw. steuerpflichtig vermietet. Die erforderliche Aufteilung der auf die Baukosten entfallenden Kosten ermittelte das Finanzamt nach dem Verhältnis der vermieteten Flächen. Nach Meinung des Gerichts ist es jederzeit möglich, sich auf die Vorgaben der sechsten EG-Richtlinie zu berufen, die als Regelaufteilungsmaßstab den Umsatzschlüssel vorsieht.

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