Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 39

Buchhaltungsbüro

Umsatzsteuer bei Privatnutzung Pkw

Nach dem Urteil des BFH vom 19.05.2010 kann der Unternehmer nach einer von der Finanzverwaltung getroffenen Vereinfachungsregelung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der Privatnutzung seines Firmenwagens nach der sog. 1%-Regelung vorgehen und von diesem Wert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornehmen. Diese Vereinfachungsregelung ist eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Unternehmer darf nicht vom ertragsteuerlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der sog.  1%- Regelung ausgehen und sodann den prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln. Damit kann der Unternehmer bei Anwendung der 1%-Regelung für Zwecke der Versteuerung für die Einkommenste uer die 1%-Regelung anwenden, muss aber dann im Sinne der Umsatzsteuer zwingend die Schätzmethode mit 20 % als nichtvorsteuerbehaftete Aufwendungen akzeptieren.

Lohnbuchhaltung

Zuzahlungen zum Kurzarbeitergeld

Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird aufgelöst, selbst wenn der Arbeitnehmer mit dessen Aufhebung zugleich in ein neues befristetes Arbeitsverhältnis mit einer externen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft eintritt. Sind monatliche Zahlungen nach der Betriebsvereinbarung (Sozialplan) unter Berücksichtigung der maßgebenden Auslegungsgrundsätze zum Ausgleich der durch Kurzarbeit entstehenden  Nachteile und für die Dauer der Kurzarbeit erbracht, stellen die gezahlten Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld keine steuerfreie (ratierliche) Abfindung dar. Es handelt sich vielmehr um steuerpflichtigen Arbeitslohn (BFH Urteil vom 20.07.2010).

Lohnsteuerhilfe

Doppelte Haushaltsführung

Nach dem Urteil des BFH vom 21.04.2010 ist es für eine doppelte Haushaltsführung nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer seine Hauptwohnung entgeltlich nutzt oder sich an den Kosten des Haushalts beteiligt. Nach Ansicht des BFH sind bei der Frage, ob der Arbeitnehmer am Wohnsitz einen eigenen Hausstand unterhält, alle tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer Gesamtwürdigung einzubeziehen. Die entgeltliche Nutzung der Wohnung und die Beteiligung an den Haushaltskosten sind dabei zwar gewichtige Indizien, aber keine unerlässliche Voraussetzung.

Unternehmensberatung

Insolvenzrecht: Steuererstattungsansprüche

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.01.2010 kann das Finanzamt nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerforderungen aufrechnen, die auf Zeiträume nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallen. Ein Steuererstattungsanspruch ist im insolvenzrechtlichen Sinn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, wenn die zur Erstattung führende Vorauszahlung vor Verfahrenseröffnung geleitet worden ist. Wird eine Vorauszahlung durch Aufrechnung des Finanzamts mit Steuererstattungsansprüchen getilgt, wirkt die Aufrechnung auf den Zeitpunkt zurück, zu dem sich die Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden.

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