Aktuelles aus Steuern
und Recht
Archiv 2008
Archiv 2009
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 38
Buchhaltungsbüro
Vorsteuervergütungsverfahren bis 30.09.2010
Die Ausschlussfrist für das alte elektronische Vorsteuervergütungsverfahren verstreicht am Monatsende. Seit Jahresbeginn gilt für die Erstattung von im EU-Ausland gezahlten MwSt.-Beträgen ein nur noch elektronisches Verfahren. Trotz gravierender Probleme bei der Umsetzung bleibt es für den Zeitraum 2009 bei der Ausschlussfrist 30.09.2010. Vorschläge zur Verlängerung der Frist bis zum 31.03.2011 wurden bisher nicht angenommen, so dass bis zum Ablauf des 30.09.2010 kein dahingehender Beschluss zu erwarten ist. Anspruchsberechtigte Unternehmen sollten daher im eigenen Interesse noch im Laufe dieses Monats die nötigen Anträge stellen.
Lohnbuchhaltung
Beitragsbemessungsgrenzen 2011
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach einem Entwurf einer Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung ab 2011 erstmals sinken (von 3.750 EUR auf 3.712,50 EUR im Monat). Der Arbeitnehmeranteil steigt auf 8,2 %. Die Unternehmen müssen 2011 wegen des auf 7,3 % steigenden Arbeitgeberanteils für diese Mitarbeiter um 3,24 % höhere Beitragszuschüsse entrichten. Die Bemessungsgrenzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2011 unverändert bei 5.500 EUR im Monat liegen. In den neuen Bundesländern steigt dieser Wert von 4.650 EUR auf 4.800 EUR im Monat an. Die monatliche Bezugsgröße 2011 bleibt unverändert bei 2.555 EUR (West); in den neuen Bundesländern steigt der Wert auf 2.240 EUR (bisher 2.170 EUR). Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt von 49.950 EUR auf 49.500 EUR in 2011. Dadurch wird der Wechsel in die private Krankenversi cherung erleichtert.
HINWEIS:
Gutverdienern soll bereits nach einjähriger Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze wieder der Weg in die Privatkrankenkasse eröffnet werden, wenn im Folgejahr die dann maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze voraussichtlich überschritten wird.
Lohnsteuerhilfe
Einspruchsbearbeitung bei den Finanzämtern
Das Bundesfinanzministerium hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2009 zusammengestellt. Nicht erfasst von der sogenannten Einspruchsstatistik sind die im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingelegten Einsprüche zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.
- Unerledigte Einsprüche am 01.01.2009 |
6.656.157 |
- Eingegangene Einsprüche |
5.245.016 |
- Veränderung gegenüber Vorjahr |
- 0,7 % |
- Erledigte Einsprüche |
6.105.841 |
- Veränderung gegenüber Vorjahr |
+ 10,3 % |
- Davon erledigt durch Rücknahme des Einspruchs |
1.109.519(=18,2%) |
- Abhilfe |
4.154.969(=68,1%) |
- Einspruchsentscheidung (ohne Teil-Einspruchsent-scheid.) |
668.230 (= 10,9 %) |
- Teil-Einspruchsentscheidung |
173.123 ( = 2,8 %) |
- Unerledigte Einsprüche am 31.12.2009 |
5.795.332(=12,9 %) |
Unternehmensberatung
Satzungsänderung für Mini-GmbH
Für die Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Unternehmergesellschaft verlangte ein Amtsgericht Zusatzkosten, da statt des Musterprotokolls ein komplett neuer Gesellschaftsvertrag vorgelegt wurde. Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 10.05.2010 darf das Registergericht keinen neuen Gesellschaftsvertrag verlangen und muss die beantragte Satzungsänderung durchführen. Sofern das Registergericht die geplante Satzungsänderung ablehnen will, sollte auf das betreffende Urteil verwiesen werden. Viele Unternehmergesellschaften (sogenannte Mini-GmbHs) werden gegründet, um bei den hohen Gebühren zu sparen. Dafür nehmen die Beteiligten in Kauf, dass die vertraglichen Regelungen aus dem sogenannten Musterprotokoll sich nicht unbedingt mit ihren Interessen als Gesellschafter decken. Wird anschließend das Musterprotokoll durch einen passenden Gesellschaftervertrag ersetzt, ist dies insges amt billiger als sofort mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag zu gründen.
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