Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 36

Buchhaltungsbüro

Umsatzsteuer aufgrund Abtretung

Nach dem Urteil des BFH vom 06.05.2010 (veröffentlicht am 01.09.2010) bestimmt sich das Entgelt nach den Zahlungen der Kunden des Unternehmers an den Forderungserwerber. Im Streitfall wurde von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer eine Forderung abgetreten. Der Forderungskaufpreis war unter dem Nennwert der Forderung, da das Inkassobüro 25 % der Ansprüche einbehielt. Aufgrund der Abtretung ging der Kläger davon aus, dass er seine Umsätze nur in Höhe des tatsächlich von ihm vereinnahmten Forderungskaufpreises zu versteuern habe. Der BFH bestätigt die Meinung der Finanzverwaltung, wonach die Bemessungsgrundlage für die an den Schuldner des Entgelts ausgeführte Leistung bei Forderungsabtretung nicht gemindert wird.

Lohnbuchhaltung

Beschäftigung von Arbeitslosen

Das Bundessozialgericht entschied im Urteil vom 01.07.2010, dass ein Arbeitslosengeldbezieher grundsätzlich seinen Minijob anrechnungsfrei ausüben kann. Im Streitfall hatte ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und nebenher einen 400-EUR-Minijob. Für zweieinhalb Monate bezog er nach Verlust seiner Arbeitsverhältnisse Arbeitslosengeld. Später nahm er seinen Minijob auf 400-EUR-Basis wieder auf, wobei die Bundesagentur für Arbeit einen Betrag auf das Arbeitslosengeld anrechnete. Ein Bezieher von Arbeitslosengeld muss sich eine weitere Beschäftigung nicht anrechnen lassen, wenn der Mitarbeiter bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit als Teilzeitkraft gearbeitet hat und das Teilzeitarbeitsverhältnis vor Eintritt der Arbeitslosigkeit dem Hauptarbeitsverhältnis mindestens 18 Monate bestand.
HINWEIS.
Die Nebenbeschäftigung darf max. 14 Stunden pro Woche ausgeübt werden .

Lohnsteuerhilfe

Unterhaltszahlungen Ausland

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten als außergewöhnliche Belastung geändert (BFH Urteile vom 05.05.2010, veröffentlicht am 01.09.2010). Voraussetzung für die Annahmen einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung ist die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, die nun konkret bestimmt werden muss. Dabei müssen die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs nach dem BGB vorliegen. Bei landwirtschaftlich tätigen Angehörigen greift die widerlegbare Vermutung, dass diese nicht unterhaltsbedürftig sind, soweit der landwirtschaftliche Betrieb in einem nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates üblichen Umfang und Rahmen betrieben wird. Nach dieser Entscheidung ist künftig die Unterhaltsbedürftigkeit eines Unterhaltsempfängers zu prüfen und na chzuweisen und kann nicht mehr dem Grunde nach unterstellt werden. Im Zweifelsfall trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast.

Unternehmensberatung

Neuregelungen zum 01.09.2010

Seit einem Jahr darf der Handel alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen von einer Leistung von mehr als 50 Watt nicht mehr vertreiben. Nach der zweiten Stufe der EU-Verordnung werden ab 01.09.2010 auch Glühlampen mit mehr als 60 Watt vom Markt genommen. Lampen für Spezialanwendungen fallen nicht unter die Regelung. Dazu gehören z. B. Pflanzen- oder Wachstumslampen, die den Pflanzenwachstum fördern.

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