Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 30

Buchhaltungsbüro

Postdienstleistungen ab Juli 2010

Postdienstleistende können ab Juli 2010 umsatzsteuerfrei sein. Dazu ist zunächst eine Zulassungsbescheinigung erforderlich, die das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag erteilt. Die Umsatzsteuerbefreiung greift jedoch nicht ein, wenn die Leistung aufgrund individuell ausgehandelter Vereinbarungen oder zu Sonderkonditionen auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht wird. Universaldienstleistungen, die befreit sind, sind die Beförderung von Briefsendungen einschließlich der Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitschriften und Zeitungen bis 2000 g. Auch die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 kg sowie Einschreibe- und Wertsendungen sind umsatzsteuerbefreit. Alle übrigen Postdienstleistungen sind umsatzsteuerpflichtig.

Lohnbuchhaltung

Statusfeststellungsverfahren

Ein neues Rundschreiben vom 13.04.2010 löste mit Wirkung vom 01.06.2010 die bisherigen Veröffentlichungen der Sozialversicherungsträger zum Thema Statusfeststellung von Erwerbstätigen ab. Das Rundschreiben behandelt u. a die in der Praxis wichtigen Sachbereiche: Einschaltung der Clearingstelle bei Fällen der obligatorischen Statusfeststellung, Statusbestimmung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Fachkräften im Gesundheitswesen. Jeder Auftraggeber sollte z. B. wissen, dass verspätet eingeleitete Statusfeststellungsverfahren keinen späteren Beginn der Versicherungspflicht auslösen (verspätet liegt bei mehr als einem Monat nach Beschäftigungsaufnahme vor). Die Versicherungspflicht beginnt stets rückwirkend mit Eintritt in das festgestellte Beschäftigungsverhältnis.

Lohnsteuerhilfe

Kosten für ein Erststudium

Für Studierende, die bereits vor dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert haben, hat der BFH mit Urteil vom 18.06.2009 entschieden, dass in derartigen Fällen die Studienkosten für ein Erststudium immer Werbungskosten darstellen. Für Studierende, die bisher keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig (Az. VI R 7/10 ). Darauf sollte im Einspruch hingewiesen und gleichzeitig das Ruhen des Rechtsbehelfsverfahrens beantragt werden. Für Studierende mit keinem oder nur geringem Einkommen besteht dadurch die Möglichkeit, die Kosten für das (Erst-) Studium im Rahmen von Werbungskosten beim Finanzamt für spätere Zeiten feststellen zu lassen. Der Verlust kann später nach Abschluss des Studiums und Aufnahme einer Berufstätigkeit mit dann positiven Einkünften verrechnet werden.
HINWEIS:
Zu den

Unternehmensberatung

Kurzarbeitergeld-Regelung verlängert

Der Bundestag hat am 08.07.2010 das „Beschäftigungschancengesetz“ mit Mehrheit in zweiter und dritter Lesung angenommen. Damit wurden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nochmals bis zum 31.03.2012 verlängert, die befristeten arbeitsmarktpolitischen Instrumente um ein weiteres Jahr. Dazu gehört der Eingliederungszuschuss für Ältere und der sog. Vermittlungsgutschein. Die Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, sich in der Arbeitslosenversicherung weiterzuversichern werden fortgesetzt. Auch die Änderung bei der Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und beim Transferkurzarbeitergeld bleiben weiter erhalten.
HINWEIS:
Die Antragsfrist für Selbständige, die sich freiwillig über die Arbeitslosenversicherung versichern wollen, ist auf nun drei Monate ausgedehnt worden.

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