Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 27

Buchhaltungsbüro

Umsatzsteuer: Blockheizkraftwerk

Das Finanzgericht Niedersachsen hat zur Schätzung der unentgeltlichen Wertabgabe beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks im selbst bewohnten Einfamilienhaus Stellung genommen (Urteil vom 10.09.2009, Revision eingelegt beim BFH). Das Blockheizkraftwerk wurde im Streitfall vollständig dem Unternehmen zugeordnet. Die Abgabe von Strom und Wärme an den privaten Bereich ist deshalb als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Als Bemessungsgrundlage sind die Selbstkosten maßgeblich, weil es keinen zu zahlenden Einkaufspreis für Strom oder Wärme gibt. Das Gericht setzte 10 % der Anschaffungs-/ Herstellungskosten sowie die laufenden vorsteuerbelasteten Kosten als Bemessungsgrundlage an. Da es keine weiteren Aufzeichnungen über die tatsächlich für die Beheizung des Hauses verwendete Wärmeenergie gab, schätzte das Gericht den Anteil der unentgeltlichen Wertabgabe auf 70 % der gesamten produzierten Energiemenge.

Lohnbuchhaltung

Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluss vom 15.04.2010 den Europäischen Gerichtshof wegen der Frage angerufen, ob bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch für jedes Jahr erhalten bleibt, so dass der betroffene Arbeitnehmer über Jahre Urlaubsansprüche ansammelt. Der schwerbehinderte Kläger war zunächst arbeitsunfähig krank, bezog jeweils befristet eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das Arbeitsverhältnis wurde durch eine Aufhebungsvereinbarung schließlich beendet. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2009 ausgeführt, dass ein Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch behält, wenn er ihn wegen Arbeitsunfähigkeit nicht nehmen konnte. In diesem Fall ging es jedoch nur um Urlaubsansprüche vom Vorjahr und die Frage, ob Urlaubsansprüche über viele Jahre angesammelt werden können, dies wurde bisher nicht beantwortet. Im Urteilsfall macht der Kläger Urlaubsabgeltung für drei Jahre geltend.

Lohnsteuerhilfe

Unterhalt von Personen im Ausland

Aufwendungen von Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen im Ausland können nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, soweit die Aufwendungen nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Personen notwendig und angemessen sind. Die inländischen Höchstbeträge dürfen nicht überschritten werden. Die Frage, ob eine Unterhaltspflicht gegeben ist, richtet sich nach inländischen Maßstäben. Die Finanzverwaltung hat ihre dazu ergangene Anweisung durch ein BMF-Schreiben vom 07.06.2010 aktualisiert. Aus dem BMF-Schreiben ergeben sich auch Ergänzungen oder Änderungen zum Nachweis der Unterhaltsverpflichtung, z. B. zu erforderlichen Angaben, zu im Ausland lebenden Ehegatten, zur Arbeitslosigkeit, zum Alter der unterstützen Person, zur zeitlichen Zuordnung und zur Berechnung der eigenen Bezüge der unterhaltenen Personen

Unternehmensberatung

Sozialrecht: Darlehen kein Einkommen

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2010 sind Zuwendungen von dritter Seite, die als Darlehen gewährt werden, nicht als Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuches bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Im Urteilsfall wurde das Arbeitslosengeld II gekürzt, da auf dem Konto der Klägerin ein Betrag in Höhe von 1.500 EUR gutgeschrieben worden war. Die Klägerin machte geltend, dass ihr der auf ihrem Konto gutgeschriebene Betrag von ihrem Onkel gewährt worden sei. Sofern es sich bei der Zuwendung um ein rückzahlungspflichtiges Darlehen handelt, ist nach Ausführungen des Gerichts eine Kürzung der Arbeitslosengeld-II-Bezüge nicht veranlasst.

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