Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 25

Buchhaltungsbüro

Rechnungsabgrenzungsposten für Kfz-Steuer

Derzeit sind zwei Revisionsverfahren beim BFH zur Frage der Abgrenzung bei der Kraftfahrzeugsteuer anhängig (I R 65/09, X R 20/09). Strittig ist ob für Aufwendungen für Kraftfahrzeugsteuer ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) gebildet werden muss, soweit die Steuer noch auf die voraussichtliche Zulassungszeit der Fahrzeuge im nachfolgenden Kalenderjahr entfällt. Zwar wird die Steuer grundsätzlich erhoben; die Festsetzung der Steuer erfolgt jedoch, wenn das Ende der Steuerpflicht nicht feststeht, unbefristet. Dadurch fehlt es an dem Merkmal der für die Abgrenzungsvoraussetzungen notwendigen „bestimmten Zeit“.  
HINWEIS:
Sofern sich hierdurch ein Vorteil für den Unternehmer ergeben könnte (vor allen Dingen im Speditionsgewerbe) sollte Einspruch eingelegt und auf die betreffenden Revisionsverfahren verwiesen werden.

Lohnbuchhaltung

Ferienjobs für Schüler

Firmen, die arbeitswillige Schüler bzw. Jugendliche beschäftigen möchten, müssen sich mit den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung auseinandersetzen. So dürfen Kinder über 13 Jahre mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr bis maximal 2 Stunden täglich leichte Tätigkeiten ausüben. In landwirtschaftlichen Familienbetrieben ist ausnahmsweise eine Beschäftigung von maximal 3 Stunden täglich erlaubt. Eine Ausnahmeregelung gilt während der Schulferien: So dürfen Jugendliche während dieser Zeit für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr, pro Tag 8 Stunden bzw. pro Woche 40 Stunden beschäftigt werden. In der Landwirtschaft ist während der Erntezeit für Jugendliche über 16 Jahre eine Beschäftigung von bis zu 9 Stunden täglich, jedoch nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche erlaubt.

Lohnsteuerhilfe

Telefonkosten absetzbar

Nach einer Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts vom 02.09.2009 können Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen mehr als eine Woche von ihrem eigenen Hausstand abwesend sind, anstelle einer wöchentlichen Heimfahrt die Kosten für ein wöchentliches Telefonat mit ihren Angehörigen als Werbungskosten abziehen. Bisher hatte der BFH die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung bereits zugelassen. Das niedersächsische Finanzgericht hatte einem Marinesoldaten Recht gegeben, der für mehrere Monate auf einer Fregatte eingesetzt war. Die angesetzten Aufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit sind nach Meinung des Gerichts auch hinsichtlich eines Telefonats mit einer maximalen Gesprächsdauer von 15 Minuten pro Woche ansetzbar.

Unternehmensberatung

Finanzinstitute im Ausland

Die erforderlichen Angaben für die Einkommensteuererklärung 2009 wurden im Vergleich zu 2008 von der Finanzverwaltung erweitert. Seit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 befindet sich in den Einkommensteuerformularen auf dem Mantelbogen in der Zeile 108 die Frage: „ Unterhalten Sie nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland?“. Diese Frage resultiert aus dem im Jahr 2009 verabschiedeten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Steuerzahler, die solche Finanzbeziehungen unterhalten, unterliegen erhöhten Mitwirkungspflichten. Bei Verletzung dieser Pflichten kann das Finanzamt die Berücksichtigung bestimmter Abzugsbeträge, wie beispielsweise Werbungskosten oder Betriebsausgaben, verweigern. Da sich aber in der dazugehörigen Rechtverordnung mit der Liste der unkooperativen Staaten momentan aber gar kein Land befindet, ergibt sich derzeit keine rechtliche Grundlage für diese Abfrage.

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