Aktuelles aus Steuern
und Recht
Archiv 2008
Archiv 2009
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 24
Buchhaltungsbüro
Leistungsort bei Grundstücken
Unter die Bestimmung des Belegenheitsorts fällt auch die Vermittlung von Vermietungen von Grundstücken. Nach dem neuen BMF-Schreiben vom 14.06.2010 ist jedoch die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern in Hotels, Gaststätten oder Pensionen usw. nicht davon erfasst. Nur wenn die Vermittlungsleistung an Nichtunternehmer erbracht wird, bestimmt sich der Leistungsort nach dem Belegenheitsprinzip. Bei der Vermittlung dieser Leistungen an Nichtunternehmer fällt auch die Vermittlung der kurzfristigen Vermietung von Zimmern usw. unter das Belegenheitsprinzip. Bei Leistungen an einen Unternehmer oder an eine gleichgestellte juristische Person richtet sich der Leistungsort künftig nach der Grundregel, das heißt, nach dem Sitzort des Leistungsempfängers.
HINWEIS:
Das neue BMF-Schreiben ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 30.06.2010 ausgeführt werden.
Lohnbuchhaltung
Beiträge für eine Direktversicherung
Beiträge zur Direktversicherung können nur dann in die Durchschnittsberechnung einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitsgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht (Urteil des BFH vom 11.03.2010). Im Urteilsfall wurde für mehrere Arbeitnehmer des Arbeitgebers eine Direktversicherung in Form einer Gruppenlebensversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Für weitere Mitarbeiter bestanden daneben jeweils noch Einzelversicherungsverträge bei zwei weiteren Versicherungsunternehmen. Diese wurden nach dem Wechsel des Arbeitgebers als Einzelversicherungsverträge beim neuen Arbeitgeber fortgeführt.
HINWEIS:
Die Lohnsteuerpauschalierung war im Urteilsfall nicht möglich, da bei der Durchschnittsberechnung die Beiträge zu den Einzeldirektversicherungen nicht einzubez
Lohnsteuerhilfe
Teilnahme am Schulunterricht als Berufsausbildung
Zu den Voraussetzungen der Berufsausbildung gehört auch die Teilnahme am Schulunterricht zur Erfüllung der Schulpflicht. Dies gilt nach aktuellem Urteil des BFH vom 28.04.2010 auch dann, wenn der Umfang des danach zu besuchenden Unterrichts zehn oder weniger Wochenstunden umfasst. Im Urteilsfall besuchte das Kind die Jungarbeiterklasse einer Staatlichen Berufsschule; die Unterrichtszeit betrug acht (Schul-) Stunden pro Woche. Im Anschluss begann er mit einer berufsvorbereitenden Maßnahme. Der BFH sieht eine besuchte Unterrichtszeit von acht Schulstunden die Woche für ausreichend an, um die Voraussetzung der Berufsausbildung steuerlich erreichen zu können.
Unternehmensberatung
Akteneinsicht bei Schwarzarbeitkontrolle
Findet beim Besitzer eines Einfamilienhauses, an dem Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, aufgrund eines telefonischen Hinweises eine Prüfung durch die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit statt, hat der Besitzer kein Recht auf Akteneinsicht.
Ihm steht nach Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.11.2009 lediglich eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Akteneinsichtsgesuch zu. Die Behörde hat hierbei das grundsätzliche Offenbarungsverbot bezüglich der Identität des Anrufers zu beachten.
HINWEIS:
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt. |