Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 21

Buchhaltungsbüro

Vorsteuervergütungsverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen hat die neue Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind, veröffentlicht. Das zuständige Finanzamt stellt diese Bescheinigung aus. Unternehmer können im Vorsteuervergütungsverfahren gegenüber Drittstaaten ihre Unternehmereigenschaft nachweisen (BMF-Schreiben vom 14.05.2010). Ab 01.01.2010 wurde das Umsatzsteuervergütungsverfahren grundlegend geändert und so die Vorgaben der EG-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Beim Vorsteuervergütungsverfahren in anderen EU-Staaten durch den deutschen Unternehmer ist jeweils das deutsche BMF die neue Anlaufstelle. Unternehmer, die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, erhalten diese Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt. Die Anträge selbst erfolgen über den jeweiligen Drittstaat.

Lohnbuchhaltung

Entscheidungen der SozVers.-Träger

Entscheidungen des Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers müssen im Besteuerungsverfahren beachtet werden, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind (BFH vom 21.01.2010, veröff. am 12.05.2010). Im Urteilsfall ging es um die Feststellung der Sozialversicherungspflicht eines Geschäftsführers mit Beteiligung am Stammkapital. Die Landesversicherungsanstalt stufte die Geschäftsführungstätigkeit als selbständige Tätigkeit und damit als nicht sozialversicherungspflichtig ein. Trotzdem wurden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge an den Sozialversicherungsträger abgeführt, die als steuerfreie Zahlungen behandelt wurden. In einer Lohnsteueraußenprüfung kam die Finanzverwaltung zum Ergebnis, dass die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mangels sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtung als steuerfreier Arbeitslohn einzustufen sind. Der BFH führt aus, dass die Entscheidung der Sozialversicherungsträger insofern eine Bindungswirkung entfaltet.

Lohnsteuerhilfe

Neues zum Solidaritätszuschlag

Sämtliche Festsetzungen des Solidaritätszuschlags für die Veranlagungszeiträume ab 2005 sind hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit vorläufig vorzunehmen (BMF-Schreiben vom 07.12.2009). Sollte bei Steuerpflichtigen in diesen Fällen im Anschluss an eine Entscheidung des BVerfG aufgrund einer Aufhebung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags eine Erstattung vorzunehmen sein, wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ebenfalls der Solidaritätszuschlag erstattet, der auf die mit abgeltender Wirkung erhobene Kapitalertragssteuer entfallen ist. Ein Antrag auf Veranlagung ist nach dem BMF-Schreiben vom 23.04.2010 insoweit keine Voraussetzung. Sofern keine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde, ist der Antrag auf Erstattung nur innerhalb der Festsetzungsverjährung zulässig.

Unternehmensberatung

Lebenspartner gleichgestellt

Der vom Bundeskabinett am 19.05. beschlossene Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht im Bereich der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer eine völlige Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten vor. Damit werden Lebenspartner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer künftig mit derselben Steuerklasse besteuert wie Ehegatten.
Bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern führt die Gleichstellung dazu, dass wie bislang bei Ehegatten in Zukunft keine Grunderwerbsteuer mehr anfällt. Wichtige verfassungswidrige Ungleichbehandlungen von Lebenspartnerschaften werden so nach Auffassung der Bundesregierung beseitigt.
HINWEIS:
Die angekündigte Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Einkommensteuerrecht wurde im Rahmen des Regierungsentwurfs bisher nicht berücksichtigt.

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