Aktuelles aus Steuern und Recht

 

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 2

Buchhaltungsbüro

Abgabefrist für Steuererklärungen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zu den Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 Stellung genommen. Hierbei wurde hingewiesen, dass die Abgabefrist für Steuererklärungen grundsätzlich zum 31. Mai 2010 endet. Sofern die Steuererklärungen durch steuerberatende Berufe erstellt werden, verlängert sich diese Frist auf den 31.12.2010. Es bleibt den Finanzämtern vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn bereits für abgelaufene Kalenderjahre verspätet eingereicht wurde oder hohe Abschlusszahlungen zu erwarten sind. Zu beachten ist, dass weitere Fristverlängerungsanträge wie schon im Vorjahr, die bis zum 28. Februar 2011 laufen sollen, grundsätzlich nur aufgrund Einzelanträge erfolgen. Diese müssen in besonderer Form und im Einzelnen begründet werden.

Lohnbuchhaltung

Lohnsteuerkarten 2010

Durch das ELSTER-Lohn-II-Verfahren wird die bisher in Papierform erstellte Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Abfrageverfahren abgelöst. Für 2011 werden keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr ausgestellt. Zwischenzeitlich hat jedoch die Finanzverwaltung zur Aussage gebracht, dass sich die Nutzung des elektronischen Verfahrens verzögern wird. Für Arbeitgeber ist es deshalb wichtig zu wissen, dass die Lohnsteuerkarte 2010 eventuell auch für das Jahr 2011 Gültigkeit haben wird. Die Lohnsteuerkarte 2010 darf in keinem Fall vernichtet werden. Scheidet der Arbeitnehmer aus dem aktuellen Dienstverhältnis aus, wird die Lohnsteuerkarte in Papierform nach wie vor an ihn ausgehändigt.

Lohnsteuerhilfe

Kapitaleinkünfte: Steuerbescheinigungen

Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zu Umfang und Inhalt der auszustellenden Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge Stellung genommen (Schreiben vom 18.12.2009). Die durch Steuerabzug erhobene Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt. Eine Anrechnung erfolgt nicht, wenn die erforderliche Steuerbescheinigung nicht eingereicht wurde. Für Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die alle erforderlichen Angaben enthält.
HINWEIS:
Die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs.

Unternehmensberatung

Länderliste zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz

Das BMF hat in seinem Erlass vom 05.01.2010 klargestellt, dass zum 01.01.2010 keine Staaten oder Gebiete existieren, die die Anwendung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz eingeführten besonderen Mitwirkungspflichten auslösen. Aufgrund der in den letzten Monaten erreichten Fortschritte in der internationalen Zusammenarbeit der Behörden im Bereich des Steuerrechts gilt derzeit kein Staat als Steueroase. Die zusätzlichen Mitwirkungs-, Nachweis- oder Aufklärungspflichten finden daher im Zusammenhang keine Anwendung.

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