Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 19

Buchhaltungsbüro

Orchestermusiker kann steuerfrei sein

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 18.02.2010 entschieden, dass ein Orchestermusiker umsatzsteuerfrei kulturelle Leistungen erbringen kann, wenn er als Unternehmer gegenüber dem Orchester tätig ist. Für die nach europäischen Vorgaben erforderliche Anerkennung des Unternehmers, reicht eine Bescheinigung über die Erfüllung „gleicher kultureller Aufgaben“ im Sinne von § 4 Nr. 20 Buchstabe a Satz 2 UStG aus. Damit wurde faktisch ein Steuerbefreiungswahlrecht durch den BFH beschlossen, da der deutsche Gesetzgeber die Befreiung nicht grundsätzlich gewährt. Im Streitfall war das Orchester nach § 4 Nr. 20 UStG befreit, weil es über die dafür erforderliche Bescheinigung verfügte. Den Einzelmusikern, die als Selbstständige für das Orchester spielen, ist die Steuerbefreiung jedoch vorenthalten. Diese können sich jedoch, wenn sie ebenfalls die erforderliche Bescheinigung erhalten, unmittelbar auf die Steuerbefreiung nach Artikel 13 der 6. EG-RL berufen.

Lohnbuchhaltung

Schadenersatz des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten nach Urteil des BAG vom 04.05.2010 die vertragliche Nebenpflicht, keine falschen Auskünfte zu erteilen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch eine schuldhaft erteilte Auskunft ein Schaden, kann der Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet sein. Im Streitfall hatte das beklagte Bundesland einem Angestellten den sogenannten Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe versagt. Die Vorgesetzten hatten ihm einige Jahre zuvor auf ausdrücklich Frage im Vorfeld eines Altersteilzeitarbeitsvertrages im Blockmodell mitgeteilt, die Altersteilzeitarbeit führe in der Freistellungsphase nicht zur Verlängerung von Aufstiegszeiträumen.

Lohnsteuerhilfe

Besonderes Kirchgeld

In allen Bundesländern haben die Kirchen mit Ausnahme einiger Gemeinden und Bistümer die gesetzlich abgesicherte Möglichkeit geschaffen, den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten auch ohne eigene Einkünfte über das besondere Kirchgeld zur Kasse zu bitten. Dies greift dann, wenn der Hauptverdiener nicht kirchensteuerpflichtig ist, während der andere Ehegatte keine oder nur sehr niedrige Einkünfte hat. Das Finanzamt setzt das besondere Kirchgeld im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens für den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten fest. Diesbezüglich ist eine Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 2 BvR 591/06 anhängig, auf die man sich im Einspruchsverfahren berufen kann.
HINWEIS:
Der Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid ist bei der zuständigen Kirchensteuerstelle einzulegen.

Unternehmensberatung

Vertretung gegenüber Handelsregister

Im Streitfall wollte das Registergericht die Eintragung der Abberufung bzw. Bestellung des Geschäftsführers der GmbH von der Vorlage eines mit Apostille versehenen Vertretungsnachweises abhängig machen. Nach dem Beschluss des LG Hamburg vom 15.05.2009 ist eine im Ausland ansässige und dort gegründete Ltd. als Gesellschafterin einer GmbH nur in begründeten Zweifeln verpflichtet, die für die Ltd. -handelnde Person und die dadurch organschaftliche Vertretungsmacht zu belegen. Dies gilt nur im Einzelfall, Vermutungen der Unrichtigkeit und routinemäßiges Abfragen durch das Registergericht ist nicht statthaft.

Impressum  

HTD design 2007