Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 18

Buchhaltungsbüro

ELSTER: Nun auch mit Anlage EÜR

Nach Angaben der OFD Koblenz ist seit dem 26.04.2010 die amtliche Software zur Erstellung einer elektronischen Steuererklärung (ElsterFormular) komplett. Mit der neuen Version kann nun auch die Einnahmeüberschussrechnung mit der sogenannten Anlage EÜR elektronisch eingereicht werden. Anfang Mai wird die neue Version auf CD auch in den Finanzämtern erhältlich sein. Der Erklärungsvordruck EÜR findet allerdings nur Anwendung, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 EUR liegen und der Gewerbetreibende oder Freiberufler den Gewinn nicht durch Bilanzierung ermittelt.

Lohnbuchhaltung

Fahrtkostenzuschüsse und Sonderzahlungen

Voraussetzung für die Lohnsteuerpauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen in Höhe von 15 % ist, dass derartige Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Entgegen der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass eine Pauschalversteuerung von Fahrtkostenzuschüssen dann möglich ist, wenn die Zuschüsse unter Anrechnung auf freiwillige Sonderzahlungen erfolgen. Danach lassen sich freiwillige Lohnzahlungen als nicht geschuldeter Arbeitslohn in pauschal versteuerte Zuschüsse umwandeln. Dies gilt allerdings nicht für Sonderzahlungen, auf die der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Derartige Sonderzahlungen werden aufgrund arbeitsrechtlicher dauernder Übung geschuldet.

Lohnsteuerhilfe

Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften

In einkommensteuerlicher Hinsicht werden gleichgeschlechtliche Partner nicht wie Ehegatten behandelt. Das bedeutet, dass ihnen insbesondere die Zusammenveranlagung und das Splittingverfahren verwehrt sind. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit in dieser Frage Verfahren anhängig (Az. 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07). Außerdem ist hinsichtlich der höheren Belastung von Lebenspartnern bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07). Es ist somit zu prüfen, ob gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden soll.

Unternehmensberatung

Handwerkerleistungen

Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen muss auch dann gewährt werden, wenn die Handwerkerleistungen im abgekürzten Zahlungsweg vom Konto eines Dritten (z. B. Eltern des Steuerpflichten) beglichen werden. Die für die Steuerermäßigung vorgeschriebene Erfordernis unbarer Zahlungsvorgänge geht nach Meinung des FG Sachsen nicht soweit, dass das Geld zwingend vom Konto des Steuerpflichtigen selbst überwiesen sein muss (Urteil vom 18.09.2009).

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