Aktuelles aus Steuern und Recht

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 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 16

Buchhaltungsbüro

Neue Muster für UStVA

Mit Schreiben vom 19.04.2010 hat die Finanzverwaltung die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuervoranmeldungen bekanntgegeben. Diese sind ab Voranmeldungszeiträume Juli 2010 zu verwenden. Die Änderungen des Vordrucks betreffen die gesetzlichen Neuregelungen aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben, das mit Wirkung zum 01. Juli 2010 im Bereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13 b UStG) Änderungen vorsieht. So wurde die Steuerschuldnerschaft erweitert (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz). Sonstige Leistungen nach § 3 a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, sind mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes zu deklarieren, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.

Lohnbuchhaltung

Datenübermittlung ELStAM

Im BMF-Schreiben vom 13.04.2010 bestimmt die Finanzverwaltung Übermittlungstermine und Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens. Die Meldebehörden haben als örtliche Landesfinanzbehörden die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Dies erfolgt in einem zweistufigen Verfahren; zunächst durch eine erste Datenübermittlung im Mai 2010. Für die weitere Datenübermittlung ist voraussichtlich der 01. November 2010 geplant. Dies wird jedoch in einem weiteren BMF-Schreiben nochmals erläutert. Für jeden in der Datenübermittlung benannten Steuerpflichtigen ist neben der Identifikationsnummer der Tag der Geburt zu übermitteln.

Lohnsteuerhilfe

Schädliches Vermögen bei Unterhalt

Mit Urteil vom 11.02.2010 hat der BFH entschieden, wie das Vermögen des Unterhaltsempfängers berechnet wird, das dem Abzug als außergewöhnliche Belastung entgegenstehen kann. Der BFH geht in seinem Urteil davon aus, dass ein Vermögen der unterstützten Person von bis zu 15.500 EUR unschädlich sei. Das Vermögen des Unterstützten wird ermittelt, indem für alle Vermögensgegenstände der gemeine Wert nach dem Bewertungsgesetz angesetzt wird. Der gemeine Wert unbebauter Grundstücke ermittelt sich jedoch in erster Linie aus Verkäufen vergleichbarer Nachbargrundstücke und nicht nach den Bodenrichtwerten. Sofern dies nicht zum gewünschten Ergebnis führt, ist erst nachrangig auf die Bodenrichtwerte zurückzugreifen. Außerdem müssten Belastungen und nachhaltige Verwertungshindernisse mindernd berücksichtigt werden.

Unternehmensberatung

Abzug von Steuerberatungskosten

Nach dem Urteil des BFH vom 04.02.2010 können nicht einkünftebezogene Steuerberatungskosten nicht mehr abgezogen werden. Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mindern weder die Einkünfte noch das Einkommen. Der BFH bestätigte, dass der Gesetzgeber nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet war, den Abzug von Steuerberatungskosten diesbezüglich zuzulassen. Die Neuregelung verletzt nach Aussage des BFH weder das Nettoprinzip noch den Gleichheitssatz. Ein Abzug ist auch im Hinblick auf die Kompliziertheit des Steuerrechts verfassungsrechtlich nicht geboten.

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