Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 15

Buchhaltungsbüro

Anforderungen an den Vorsteuerabzug

Ein Abrechnungspapier (Rechnung oder Gutschrift) muss Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglichen. Nach dem BFH Beschluss vom 05.02.2010 genügen allgemeine Beschreibungen nicht den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung. Beschreibungen wie „Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“ und „Außenputzarbeiten“ sind diesbezüglich nicht ausreichend. Der BFH führte aus, dass auch Kleinstunternehmer eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellungen der von ihnen erbrachten Leistungen in der Rechnung darstellen müssen. Der Kläger machte geltend, dass es unangemessen sei, in jeder Rechnung genau auflisten zu müssen, welche Arbeiten er im Einzelnen erledigt habe.

Lohnbuchhaltung

Solidaritätszuschlag für 2007

Das FG Köln hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag auch im 13. Jahr (2007) seiner Erhebung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Das Gericht führte in seinem Urteil vom 14.01.2010, veröffentlicht am 01.04.2010, aus, dass der Solidaritätszuschlag per Gesetz verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, für die eine zeitliche Befristung nicht erforderlich ist.

Lohnsteuerhilfe

Steuerliche Förderung der Altersversorgung

Aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen wurde das BMF-Schreiben vom Januar 2009 zur steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge überarbeitet (BMF-Schreiben vom 31.03.2010). Mit dem Gesetz über den Versorgungsausgleich wurden die Vorschriften zum Versorgungsausgleich grundlegend geändert. Deshalb wurden im aktuellen BMF-Schreiben daher insbesondere die Besonderheiten beim neuen Versorgungsausgleich aufgenommen. Zwischenzeitlich hat der BFH zur Anwendung der sogenannten Öffnungsklausel eine Entscheidung getroffen (BFH vom 19.01.2010, veröffentlicht am 31.03.2010). Im Unterschied zur Auffassung der Finanzverwaltung kommt es bei der Anwendung der sogenannten Eröffnungsklausel nicht darauf an, in welchen Jahren die Zahlungen erfolgt sind. Entscheidend ist vielmehr, für welche Jahre die Beiträge geleistet wurden.

Unternehmensberatung

Handwerkerleistung: Anwendungszeitpunkt

Der Anwendungszeitpunkt des verdoppelten Förderungshöchstbetrags für Handwerkerleistungen ist weiterhin umstritten. Zwischenzeitlich wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2010). Der Rechtstreit geht darauf zurück, dass der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auf bisher 600 EUR mit einer im Jahre 2008 durchgeführten Gesetzesänderung ab 2009 auf 1.200 EUR verdoppelt wurde. Streitig war, ob die Gesetzesfassungen ggf. so verstanden werden können, dass der höhere Betrag von 1.200 EUR bereits für das Jahr 2008 zur Anwendung kommen muss. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird beim BFH unter dem Az. VI B 37/10 geführt.

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