Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 14

Buchhaltungsbüro

Nichtausstellung von Rechnungen

Für ausgeführte Bauleistungen ist der Bauunternehmer bzw. Handwerker verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Bauleistung eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen. Dies gilt auch dann, wenn die Bauleistung an eine Privatperson ausgeführt wird. Die Privatperson muss die Rechnung zwei Jahre lang aufbewahren; darauf muss der Handwerker in der Rechnung hinweisen. Bei Nichteinhaltung der Rechnungsausstellungsverpflichtung kann das Finanzamt ein Bußgeld festsetzen (Merkblatt der Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft).

Lohnbuchhaltung

Übernahme von Studiengebühren

Übernimmt der Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung die Studiengebühren eines Mitarbeiters, stellt die Übernahme der Studienkosten unter bestimmten Voraussetzungen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Dies gilt neuerdings auch für die Sozialversicherung. Steuer- und sozialversicherungsfrei ist die Übernahme der angefallenen Studiengebühren für einen Mitarbeiter u. a. dann, wenn sich der Arbeitnehmer verpflichtet hat, die Studiengebühren zurückzuzahlen, wenn er freiwillig innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Studiums kündigt.

Lohnsteuerhilfe

Progressionsvorbehalt – Kurzarbeitergeld

Die durch die Kurzarbeit verursachten Lohneinbußen werden durch das Kurzarbeitergeld abgemildert. Es beträgt grundsätzlich 60 % der Nettolohneinbuße; lebt ein Kind im Haushalt, werden 67 % gezahlt. Das Kurzarbeitergeld ist zwar lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Der Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen wird so angehoben, was regelmäßig zu Einkommensteuernachzahlungen bzw. geringeren Steuererstattungen führt.
HINWEIS:
Zu beachten ist, dass Arbeitnehmer, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistungen von mehr als 410 EUR im Kalenderjahr bezogen haben, verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Unternehmensberatung

Selbständige in der Arbeitslosenversicherung

Die Bundesregierung prüft, ob sich Selbständige auch nach dem 31.12.2010 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern können sollen. Eine diesbezügliche Regelung läuft Ende 2010 aus. Bis Ende 2009 haben über 314.000 Selbständige von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Im Jahr 2009 bezogen knapp 5.000 von diesen Selbständigen Arbeitslosengeld. Allerdings betrifft das nicht nur Personen mit ausschließlichen Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung, sondern auch sog. Mischzeiten (Zeiträume einer freiwilligen Versicherung und Regulierung versicherungspflichtigen Anstellung).

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