Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 12

Buchhaltungsbüro

Wiedereinführung des Wahlrechts bei GWG

Ab 2010 wurde das Wahlrecht für die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR wieder eingeführt. Allerdings führt die unklare Gesetzesaussage zu unterschiedlichen Auffassungen.  So wird zum Einen behauptet, das Wahlrecht erstreckt sich nur auf Wirtschaftsgüter, die mehr als 150 EUR netto bis einschließlich 410 EUR netto betragen. Nur hier könne man entscheiden, ob das Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben wird oder in den steuerlichen Sammelposten eingestellt werden soll (damit Abschreibung zwingend nach fünf Jahren). Ob das Wahlrecht auch die Wirtschaftsgüter mit mehr als 410 EUR Anschaffungskosten betrifft, ist unklar. Ebenfalls ist unklar, ob das Wahlrecht zur Abschreibung generell wieder eingeführt wurde und ob für Wirtschaftsgüter bis einschließlich 150 EUR ein Zwang zur Sofortabschreibung zur Betriebsausgabe besteht.
HINWEIS:
Empfehlenswert ist deshalb, drei gesonderte Konten anzulegen, auf denen die Wirtschaftsgüter gesammelt werden (ein Konto bis Wirtschaftsgut bis 150 EUR, ein Konto für Wirtschaftsgut größer als 150 EUR bis einschließlich 410 EUR und ein Konto für Wirtschaftsgut größer als 410 EUR bis einschließlich 1.000 EUR).

Lohnbuchhaltung

400 EUR-Jobber: Pflichten für Arbeitgeber

Bei mehreren parallel ausgeübten Minijobs kann durch Überschreiten der monatlichen Entgeltgrenze von 400 EUR Versicherungspflicht eintreten. Um die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung richtig durchführen zu können, sollte der Arbeitgeber daher bei Beginn einer Beschäftigung nachfragen, ob der Arbeitnehmer bereits bei anderen Arbeitgebern geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigt ist. Um dieses später verbindlich nachweisen zu können, empfiehlt es sich, einen Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte auszufüllen und vom Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen. Diese Unterlagen müssen zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Ein derartiger Personalfragebogen ist z. B. auch im Internet bei der Minijobzentrale im Download-Center erhältlich (www.minijobzentrale.de).

Lohnsteuerhilfe

Private Krankenversicherung überdenken

Die neuen Spielregeln beim Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge erfordern ein Umdenken bei Beitragsrückerstattung und Selbstbehalt. Künftig muss der privat krankenversicherte Steuerzahler genau prüfen, ob sich eine Beitragsrückerstattung im Umfang wie bisher lohnt oder ob besser bei Arztrechnungen und Rezepten auf die Erstattung vom Versicherer verzichtet werden soll. Seit dem 01.01.2010 sind die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in einem weitaus größeren Umfang als bisher als Sonderausgaben absetzbar. Beitragsrückerstattungen mindern diesen Steuerabzug wieder. Ein hoher Selbstbehalt sollte ebenfalls überdacht werden, denn nur die tatsächlich gezahlten Prämien wirken sich beim Sonderausgabenabzug aus.
HINWEIS:
Die selbstgetragenen Aufwendungen im Krankheitsfalle stellen außergewöhnliche Belastungen dar, die jedoch nur nach Abzug der zumutbaren Belastung zur Auswirkung kommen.

Unternehmensberatung

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung

Die deutsche Rentenversicherung weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Frist zur Entrichtung rückwirkender freiwilliger Beiträge für das Jahr 2009 am 31. März abläuft. Die Beiträge können beispielsweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 79,60 EUR bis zum Höchstbetrag von 1.074,60 EUR können die Beiträge in jeder beliebigen Höhe gezahlt werden.
HINWEIS:
Auf dem Überweisungsauftrag muss neben der Versicherungsnummer, dem Namen und Vornamen unbedingt auch der Zeitraum angegeben werden, für den die Beiträge gelten sollen.

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