Aktuelles aus Steuern
und Recht
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Archiv 2009
"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 10
Buchhaltungsbüro
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hotels
Nach dem aktuellen BMF-Schreiben vom 05. März 2010 kann bei Pauschalpreisen für Übernachtung inkl. Nebenleistung 20 % des Pauschalpreises als nicht ermäßigt besteuerte Leistungen angenommen werden. Sofern in einem Pauschalangebot das Frühstück, der Transport und auch die Überlassung von Plätzen zum Abstellung von Fahrzeugen enthalten ist, kann diese Vereinfachungsregelung für verbleibende 80 % ermäßigt als eigentliche Übernachtungsleistung angesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht, sofern ein gesondertes Entgelt in der Rechnung ausgewiesen ist oder vereinbart wurde.
HINWEIS:
Stornokosten stellen grundsätzlich nicht steuerbaren Schadenersatz dar.
Lohnbuchhaltung
ELENA verfassungswidrig?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2010 zur Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung verstärkt die verfassungsrechtlichen Zweifel am Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA). Arbeitgeber müssen ab 2010 umfangreiche Datensätze an eine zentrale Speicherstelle übermitteln, hierzu gehören sowohl die Stammdaten der Arbeitnehmer und das gezahlte Entgelt, als auch persönliche Angaben wie Fehlzeiten oder Details einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich den Grundsatz der Datensparsamkeit betont. Eine umfangreiche Datenspeicherung auf „Vorrat“ kann nur bei der Verfolgung von schwerwiegenden Straftaten in Frage kommen.
Lohnsteuerhilfe
Arbeit im Ausland: Rente?
Die deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt, bei Arbeitnehmern die im Ausland tätig sind, ein Beratungsgespräch hinsichtlich der Rentenabsicherung durch den Umzug ins Ausland zu führen. Hierbei kommt es darauf an, in welchem Land zukünftig gearbeitet wird. Handelt es sich um einen Staat, für den das europäische Gemeinschaftsrecht gilt oder um einen Staat, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde, so richtet sich die Versicherungspflicht grundsätzlich nach den Vorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. In den betreffenden Verordnungen und Abkommen sind jedoch auch Ausnahmen enthalten. Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in Deutschland zeitlich befristet ins Ausland geschickt, besteht seither Versicherungspflicht nach deutschem Recht. Daher entstehen in diesem Fall trotz Beschäftigung im Ausland deutsche Versicherungszeiten. Sofern in einem anderen Staat Beschäftigungen aufgenommen werden und keine Entsendung durch den Arbeitgeber aus Deutschland vorliegt, werden grundsätzlich keine Leistungsansprüche erwirkt. In diesem Fall sollte geklärt werden, ob ggf. freiwillige Beiträge sinnvoll sind.
Unternehmensberatung
Versicherungs- und Feuerschutzsteuer
Das Bundeszentralamt für Steuern ist ab dem 01.07.2010 die bundesweit zuständige Finanzbehörde für die Versicherungs- und Feuerschutzsteuer. Es übernimmt die Aufgaben, der bis zum 30.06.2010 zuständigen Finanzämter der Länder. Dies umfasst auch die Außenprüfung. An der rechtlichen Verpflichtung der bisher bereits erfassten und künftigen Steuerpflichtigen zur Anmeldung und Abführung von Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer ändert sich nichts.
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