Aktuelles aus Steuern und Recht

 

 "Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 1

Buchhaltungsbüro

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2010

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 11.12.2009 die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2010 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten.
Gast- und Speisewirtschaften
- Mit Abgabe von kalten Speisen zu 7 % = 797 EUR
- Mit Abgabe von kalten Speisen zu 19 % = 1.196 EUR
- Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen zu 7 % = 1.103 EUR
- Mit Abgabe von kalten und warmen Speisen zu 19 % = 1.966 EUR

Lohnbuchhaltung

Insolvenzgeldumlage erhöht

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Im Jahr 2009 hat der Umlagesatz 0,1 % der Bruttolöhne betragen. Der Umlagesatz ab dem 01.01.2010 steigt auf 0,41 % der maßgeblichen Arbeitsentgelte. Die Insolvenzgeldumlage wird monatlich an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abgeführt. Grundsätzlich ist die Krankenkasse zuständig, bei der der Mitarbeiter versichert ist. Für die geringfügige Beschäftigung wird die Umlage an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt.
HINWEIS:
Besteht keine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, ist die Umlage an die Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen.

Lohnsteuerhilfe

Pauschbeträge für Auslandsreisen

Das BMF hat mit Schreiben vom 17.12.2009 eine Übersicht der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2010 veröffentlicht. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24:00 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Die Angaben gelten entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
HINWEIS:
Für den Ansatz von Werbungskosten sind Pauschbeträge für Übernachtungen seit 2008 nicht mehr ansetzbar. Sie dienen nur noch der Lohnabrechnung beim Arbeitgeber.

Unternehmensberatung

Schlusstermin für die Veranlagung 2007

Die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin hat mitgeteilt, dass der Schlusstermin für die Veranlagung für 2007 auf den 31.12.2009 festgesetzt worden ist. Die Festlegung des Schlusstermins hat u. a. Bedeutung für den Beginn des Zinslaufs bei Hinterziehungszinsen. Wichtig wird dies auch für die Festlegung des Beginns der strafrechtlichen Verjährungsfrist bei Hinterziehung durch Nichtabgabe einer Steuererklärung.

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