Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

Archiv 2010

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 9

Buchhaltungsbüro

Bewirtungsaufwendungen vom Inhaber

Bewirtungsaufwendungen, die betrieblich oder beruflich veranlasst sind, stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Sie werden aber wegen des untrennbaren Bezuges zur privaten Lebensführung nur mit 70 % zum Abzug zugelassen. Das teilweise Abzugsverbot gilt jedoch nicht für solche Steuerpflichtige, die gewerbsmäßig Personen bewirten, also insbesondere für Gastwirte. Diese Ausnahmeregelung ist nach einer Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 19.01.2011 jedoch nicht uneingeschränkt auf alle Restaurantbetreiber für jegliche Art von Bewirtungsaufwendungen anwendbar. Im Verfahren hatte ein Unternehmen, das ein Hotel mit einem Restaurant der gehobenen Gastronomie betrieb, Bewirtungsaufwendungen für Geschäftspartner zu 100 % zum Abzug abgezogen. Das FG entschied, dass diese Ausnahmeregelung nur für Werbe- oder Probeessen angewendet werden könne. Die Bewirtungen von Geschäftsfre unden oder Kunden anlässlich von geschäftigen Besprechungen fallen jedoch nicht unter die Ausnahmeregelung. Das FG hat die Revision zugelassen, so dass der BFH in letzter Instanz gegebenenfalls zu entscheiden hat.

Lohnbuchhaltung

Beitragspflicht bei Direktversicherungen

In der Auszahlungsphase unterliegen die Leistungen aus der Direktversicherung seit 2004 der Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungspflicht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen monatlich nicht regelmäßig oder als einmalige Kapitalzahlung gewährt werden.  Das BVerfG hat jedoch bestimmte Leistungen aus Direktversicherungen beitragsfrei gestellt. Sofern Leistungen auf Beiträgen beruhen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nach Einrücken des früheren Arbeitnehmers in die Stellung des Versicherungsnehmers und alleine durch den früheren Arbeitnehmer geleistet werden, besteht Beitragsfreiheit. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist dieser Entscheidung gefolgt. Allerdings gilt dies derzeit nicht für vergleichbare Leistungen aus Pensionskassen und Pensionsfonds. 

Lohnsteuerhilfe

Anlaufhemmung auch bei Antragsveranlagung

Die Frage, ob nach Wegfall der zweijährigen Antragsfrist für Antragsveranlagungen neben der vierjährigen Festsetzungsfrist zusätzlich auch die sog. Anlaufhemmung zu berücksichtigen ist, beschäftigt seit geraumer Zeit die Rechtsprechung. Einspruchsverfahren, die sich auf diese Frage beziehen, ruhen nun vor dem Hintergrund zweier anhängiger Revisionen Kraft Gesetz (OFD Frankfurt vom 11.11.2010). Sofern die Finanzverwaltung die rückwirkende Antragstellung bis sieben Jahre verweigert, sollte auf diese Anordnung verwiesen werden.

Unternehmensberatung

Zeitplan zur Selbstanzeige verschoben

Mit dem Gesetzesentwurf zur Verbesserung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung soll die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige eingeschränkt werden. Insbesondere soll zukünftig die sogenannte Teilselbstanzeige entfallen. Damit soll Straffreiheit nur dann gewährt werden, wenn die bisher verschwiegenen Besteuerungsgrundlagen vollständig nacherklärt werden.

Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 11.02.2011 ergänzend dazu die Einführung eines Strafzinses von 5 % gefordert. Nachdem die Fachpolitiker keine Einigung erzielen konnten, verschiebt die Koalition die abschließende Beratung des Gesetzesentwurfes auf Mitte März.

Impressum  

HTD design 2007