Aktuelles aus Steuern und Recht

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Archiv 2009

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 45

Buchhaltungsbüro

Elektronische Bilanz: Um ein Jahr verlängert

Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich das Land auf Bundesebene mit seiner Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist für die elektronische Bilanz durchgesetzt hat. Demnach wird die Frist zur Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verlängert. Erst Ende dieses Jahres werden die Vorschriften zur elektronischen Bilanz konkretisiert. Danach blieben den Betrieben nur wenige Wochen um ihr Buchungssystem umzustellen. Innerhalb dieser kurzen Zeitspanne ist eine Umstellung schwer zu realisieren. Die nun gewählte spätere Einführung der neuen Bilanz ermöglicht außerdem eine Pilotphase. Ausgewählte Betriebe könnten ein solches System vorerst testen, mögliche Fehlerquellen so schon vorab beseitigt werden.
HINWEIS:
Damit wird die Anwendung der elektronischen Bilanz auf das Jahr 2012 verschoben.

Lohnbuchhaltung

Merkblatt zur Steuerklassenwahl

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Merkblatt  zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2011 im Internet veröffentlicht. Das zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Merkblatt  soll Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl für das Jahr 2011 erleichtern. Unter anderem wird hier auch auf das Faktorverfahren hingewiesen, das seit 2010 gilt. Hier können Ehegatten die Steuerklasse IV beibehalten und durch Eintrag eines Faktors auf der jeweiligen Lohnsteuerkarte zu einer günstigeren Verteilung des Lohnsteuerabzugs kommen.

Lohnsteuerhilfe

Verpflegungsmehraufwand verfassungsgemäß

Der BFH hat klargestellt, dass die Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für die Verpflegung auf drei Monate bei einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß ist (BFH Urteil vom 08.07.10, veröffentlich am 03.11.2010). Mehraufwendungen für die Verpflegung können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung pauschal aber beschränkt auf die ersten drei Monate an derselben Tätigkeitsstätte zum Abzug zugelassen werden. Streitig war, ob die geltende Dreimonatsfrist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung verfassungsgemäß ist. Durch die Begrenzung auf drei Monate wird nach Ansicht des Gerichts im Rahmen einer sog. „Doppelverdienerehe“ keine ökonomische Entwertung der beiderseitigen Berufstätigkeit verursacht. Verpflegungsmehraufwendungen fallen auch bei allen anderen Arbeitnehmern an und werden auch hier nur für drei Monate berücksichtigt.  Nach Meinung des Gerichts kann sich im Regelfall der Steuerpflichtige bei einer doppelten Haushaltsführung nach einer mehrmonatigen Übergangszeit auf die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort einstellen, die Höhe der Kosten beeinflussen und damit einen Mehraufwand minimieren oder sogar vermeiden.

Unternehmensberatung

Rundfunkgebührenpflicht für PC

Das Bundesverwaltungsgericht hat in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC´s Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Bei internetfähigen PC´s handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages. Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereitgehalten werden. Nicht aber ist ausschlaggebend, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch überhaupt dazu in der Lage ist. Im Rahmen der Zweitgeräte-Befreiung wird die Rundfunkgebühr allerdings nicht verlangt, wenn der Besitzer bereits über ein angemeldetes herkömmliches Rundfunkgerät in derselben Wohnung oder demselben Betrieb verfügt.

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