Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 43
Buchhaltungsbüro
Innergemeinschaftliche Lieferung
Nach dem Urteil des BFH vom 11.08.2011 kann die Angabe eines unzutreffenden Bestimmungsortes unschädlich sein. Bei einem Reihengeschäft mit zwei Lieferungen und drei Beteiligten ist die erste Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei. Hierzu muss der erste Abnehmer eine Beauftragung und eine Vollmacht zur Abholung und Beförderung des gelieferten Gegenstandes in das übrige Gemeinschaftsgebiet erteilen, die Kosten für die Beförderung werden aber vom zweiten Abnehmer getragen. Nach EuGH-Rechtsprechung kommt es auf die Verpflichtung und die Absichtsbekundung an, den Gegenstand unter Verwendung einer nicht vom Liefermitgliedstaat erteilten USt-Id-Nr. in den Bestimmungsmitgliedstaat zu befördern. Im entschiedenen Fall waren zwar die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt, allerdings konnte sich die Klägerin auf den Vertrauensschutz berufen. Aufgrund der vorliegenden Vollmacht war von einer Versendung in das übrige Gemei nschaftsgebiet auszugehen.
Lohnbuchhaltung
1 %-Regelung beim BFH
Nun lässt der Bund der Steuerzahler die Besteuerung von Firmenwagen nach der sog. 1 %-Regelung vom BFH überprüfen (Az. VI R 51/11). Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzen darf, muss entweder mit einem Fahrtenbuch oder mit der 1 %-Methode den geldwerten Vorteil versteuern. Für die Berechnung nach der 1 %-Regelung ist der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs anzusetzen. Dieser liegt jedoch deutlich über den handelsüblichen Verkaufspreisen. Im vorgelegten Fall hatte sich ein Arbeitnehmer für einen gebrauchten Dienstwagen entschieden. Mit dem Musterverfahren soll geprüft werden, ob die Heranziehung des Bruttolistenneupreises tatsächlich rechtmäßig ist.
Lohnsteuerhilfe
Umzug in Etappen
Ein Umzug in Etappen ist in der Regel privat veranlasst. Zieht ein Arbeitnehmer zunächst in eine „Zwischenlösung“ und erst später in die endgültige Wohnung, ist der zweite Umzug am Beschäftigungsort regelmäßig privat veranlasst. Die entstandenen Umzugskosten sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Die berufliche Veranlassung eines Umzugs endet mit dem Einzug in die erste Wohnung am neuen Arbeitsort. Der zweite Umzug am Beschäftigungsort ist regelmäßig privat veranlasst, da kein Veranlassungszusammenhang für den zweiten Umzug besteht. Abgestellt wird auf den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers. Diese Rücksicht ist nicht mehr geboten, wenn der Arbeitnehmer seinen bisherigen Lebensmittelpunkt an den Arbeitsort verlegt hat (FG Köln vom 14.07.2011).
Unternehmensberatung
Krankengeld nach Ende des Jobs
Nach Meinung des Landessozialgerichts Essen hat ein Arbeitnehmer auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Krankengeld. Arbeitnehmer, die am letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten ab dem Folgetag Krankengeld, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld endet. Damit widerspricht das Gericht der Auffassung der Spitzenverbände der Krankenversicherungen. Für den Anspruch ist es ausreichend, wenn die Arbeitsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt festgestellt worden ist, in dem noch die Versicherung mit Krankengeldanspruch bestanden hat und sich dann der Krankengeldanspruch nahtlos an das beendete Arbeitsverhältnis anschließt. Zusätzlich weist das Gericht darauf hin, dass die Krankenkasse den Versicherten darauf aufmerksam machen muss, dass spätestens am letzten Tag des Zeitraums, für den der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, die weiterbestehende Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt fes tgestellt werden muss. Versäumt die Kasse diesen Hinweis, ist es unschädlich, wenn der Versicherte erst einen Tag später den Arzt aufsucht und deshalb kein lückenloser Krankengeldanspruch besteht.
HINWEIS:
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision zum Bundesozialgericht zugelassen.
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