Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 42

Buchhaltungsbüro

Differenzbesteuerung 

Der BFH hat mit Urteil vom 29.06.2011 entschieden, dass die Veräußerung eines Pkw ggf. nicht der Differenzbesteuerung unterliegt, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des UStG zu versteuern ist. In dem zugrundeliegenden Urteil hatte ein Kioskbetreiber den Pkw als Gebrauchtwagen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben und in seinem Unternehmen genutzt. Die Differenzbesteuerung ist nur anwendbar, wenn der Unternehmer als Wiederverkäufer gehandelt hat. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Wiederverkauf des Gegenstandes bei seinem Erwerb zumindest nachrangig beabsichtigt war. Der Wiederverkauf muss aufgrund seiner Häufigkeit zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehören. 

Lohnbuchhaltung

Musterverfahren Sozialversicherungsgrößen für 2012

Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2012 wurde bekanntgegeben. Mit den dort vorgeschlagenen Werten kann in der Regel gerechnet werden, wobei die endgültige Verkündigung noch aussteht. Die geplanten Änderungen treten am 01.01.2012 in Kraft.

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
- Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2010 beträgt 31.144 EUR.
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 32.446 EUR.
- Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Bezugsgröße in der Sozialversicherung
- Die Bezugsgröße im Sinne des § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch beträgt  im Jahr 2012 jährlich 31.500 EUR und monatlich 2.625 EUR.
- Die Bezugsgröße (Ost) im Sinne des § 18 Abs. 2 des Vierten Buches   Sozialgesetzbuch beträgt im Jahr 2012 jährlich 26.880 EUR und monatlich 2.240 EUR.

Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung
- Die Beitragsbemessungsgrenzen betragen im Jahr 2012
- In der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 67.200 EUR und      monatlich 5.600 EUR
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 82.800 EUR und monatlich 6.900 EUR.
- Die Beitragsbemessungsgrenzen (Ost) betragen im Jahr 2012
- In der allgemeinen Rentenversicherung jährlich 57.600 EUR und monatlich 4.800 EUR
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung jährlich 70.800 EUR und monatlich 5.900 EUR.

Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 des Fünften Buches  Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 beträgt 50.850 EUR.
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 beträgt 45.900 EUR.

Lohnsteuerhilfe

Fahrtkosten zur Baustelle

Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.09.2011 entschieden, dass ein Monteur, der auf dem Betriebsgelände eines Kunden des Arbeitgebers länger eingesetzt wird, dort keine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrt zum Betriebsgelände nur die Entfernungspauschale. Nach Auffassung des Gerichts gilt die Entfernungspauschale nur bei einer ortsfesten, dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Dies sei bei einem leicht abtransportierbaren Baucontainer auf dem Betriebsgelände des Kunden nicht der Fall. Die Fahrtkosten zum Betriebsgelände des Kunden sind damit nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen.

Unternehmensberatung

Vorschläge für einfacheres Steuerrecht

Die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein  und Bremen haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Vereinfachung des Steuerrechts vorgestellt. Hierzu wurde ein Zehn-Punkte-Papier erstellt, das Vorschläge zur Steuervereinfachung beinhaltet. Die Vorschläge betreffen die Bereiche außergewöhnliche Belastungen, Arbeitnehmer, Steuervergünstigungen und Unternehmen. Gerade im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen gibt es durchgreifende Ansätze nach der Aussage der Finanzminister zur Steuervereinfachung. Danach bräuchten künftig Menschen mit Behinderung, die den Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten, keinerlei Belege für die krankheits- und behinderungsbedingten Aufwendungen mehr vorzulegen. Auch für eine Erhöhung der Pauschbeträge wird es nach Auffassung der Länder höchste Zeit. Ebenso soll für die Steuerermäßigung bei Handwerkerrechnungen eine Vereinfachung geschaffen werden. Durch einen Sockelbetrag in Höhe von 300 EUR sollen die Fallzahlen der Steuerermäßigung mit vielen Kleinbeträgen reduziert werden. Auch für Unternehmen gibt es Vorschläge. So soll die Verlustverrechnung bei Personengesellschaften vereinfacht werden.
HINWEIS:
Die Vorschläge sollen als einvernehmlicher Beschluss der Finanzministerkonferenz beendet werden. Auf dieser Basis kann dann ein Gesetzesvorschlag als Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden.

 

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