Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 40

Buchhaltungsbüro

BMF-Schreiben zur E-Bilanz

Das Finanzministerium hat am 28.09.2011 das finale Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht. Gegenüber dem Entwurf vom Juli 2011 haben sich noch einige Änderungen ergeben. So bleibt es bei der Nichtbeanstandungsregelung für 2012, das heißt die elektronische Bilanz kommt erst ab dem Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr 2013 zur Anwendung. Bilanz und GuV können für Wirtschaftsjahre einschließlich 2012 noch in Papierform abgegeben werden. Außerdem wurde für Personengesellschaften für die Übermittlung der Kapitalkontenentwicklung die Übergangsfrist verlängert, das heißt, die zwingende Übermittlung muss erst ab dem Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr 2015 erfolgen. Für die gesonderte Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen wurde ebenfalls die Übergangsfrist verlängert. Diese können noch für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.01.2015 enden, im Berichtsbestandteil „Steuerliche Modifikationen“ übermittelt werden.
HINWEIS:
Neu aufgenommen wurde der Hinweis auf eine Härtefa llklausel, die unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weiterhin Papierbilanzen zulässt.

Lohnbuchhaltung

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 28.09.2011 die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen. Hierbei wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes auf den Weg gebracht. Das ELENA-Verfahren soll mit diesem Gesetzesverfahren eingestellt und alle bereits erhobenen Daten im Zusammenhang sicher gelöscht werden. Die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung stehen nach Einschätzung des Normenkontrollrates in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen. Das Gesetzgebungsverfahren muss nun abgewartet werden, das heißt die Speicherung der Daten ist bislang weiter vorzunehmen.
HINWEIS:
Es gibt Bestrebungen der Verbände, die die sofortige Einstellung des Verfahrens fordern.

Lohnsteuerhilfe

Elektronische Lohnsteuerkarte kommt

Die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte wird durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Arbeitnehmer werden daher in den kommenden Wochen über ihre persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert. Rund 41 Millionen Arbeitnehmer erhalten ein  Mitteilungsschreiben indem ihre zum 01.01.2012 gültigen elektronischen ELStAM aufgeführt sind. Die übermittelten Daten sollten sorgfältig auf ihre Richtigkeit für den künftigen Lohnsteuerabzug überprüft werden. Korrekturen können bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Falsche Daten könnten dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab 2012 weniger Netto in der Gehaltsabrechnung vorfindet. Vorhandene Freibeträge müssen auf jeden Fall neu beantragt werden, beispielsweise die Entfernungsp auschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Da ein erhöhter Publikumsverkehr in den Finanzämtern erwartet wird, empfiehlt es sich, Anträge zu persönlichen Änderungen der ELStAM bereits jetzt über den Postweg einzureichen. Antragsformulare sind bei den Finanzämtern erhältlich oder können über das Internet abgerufen werden (www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do).

Unternehmensberatung

Steuerabkommen mit der Schweiz

Deutschland und die Schweiz haben am 21.09.2011 ein Steuerabkommen unterzeichnet. Mit dem Abkommen sollen offene Frage zur Besteuerung von Kapitalerträgen deutscher Anleger in der Schweiz gelöst werden. Mittels einer Abgeltungsteuer soll eine Gleichbehandlung für die steuerliche Erfassung von Kapitalerträgen sichergestellt werden. Dazu kommt ein erweiterter Auskunftsaustausch, der der Verfahrenskontrolle dient und ein zusätzliches erhebliches Entdeckungsrisiko für potentielles neues Schwarzgeld in der Schweiz schafft. Für die Vergangenheit wurde eine pauschale Lösung gewählt, die deutschen Anlegern mit Kapitalerträgen in der Schweiz einen Weg aus der Steuerflucht eröffnen. Unversteuerte Vermögenswerte deutscher Steuerpflichtiger sollen in der Schweiz auf der Grundlage dieses Abkommens pauschal mit einem Steuersatz von 19 - 34 % auf das Kapital nachversteuert werden.
HINWEIS:
Das Abkommen bedarf noch der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten. 

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