Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 36

Buchhaltungsbüro

Sachentnahmen 2011

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben für das Kalenderjahr 2011 bekanntgegeben. Die Beträge können monatlich pauschal verbucht werden und entbinden den Unternehmer von der Aufzeichnung im Einzelfall. Zu- und Abschläge sind nicht zugelassen. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person.

Nachfolgend ein Auszug:

Gast- und Speisewirtschaften Ermäßigter Voller
Steuersatz Steuersatz Insgesamt
a) mit Abgabe von kalten Speisen 807 1.210  2.017

b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen 

1.116 1.989 3.105
Getränkeeinzelhandel 0 363 363
Café und Konditorei 860 739 1.599

 

Lohnbuchhaltung

Eingetragene Lebenspartnerschaften

Das FG Baden-Württemberg hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem zwei Frauen die Änderung ihrer Lohnsteuerklassen in III und V begehrten. Die beiden Antragstellerinnen leben seit 2007 als gleichgeschlechtlich eingetragene Lebenspartnerinnen zusammen. Das FG lehnte den Antrag bereits aus formalen Gründen als unzulässig ab, weil die Antragstellerinnen die falsche Verfahrensart gewählt hatten. Das FG betont aber in dieser Entscheidung ausdrücklich, dass es den Antrag auch für unbegründet hält. Hinsichtlich der Frage der Gleichbehandlung ist vor dem BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig, ob die Versagung der Zusammenveranlagung und des Splittingtarifs für Lebenspartnerschaften durch das Grundgesetz gedeckt ist (2 BvR 909/06).

Lohnsteuerhilfe

Werbungskosten bei Arbeitsmitteln

Wird ein Wirtschaftsgut nach einer vorherigen privaten Nutzung nun für Einkünfte verwendet, sind die Anschaffungskosten auf die Gesamtnutzungsdauer einschließlich der Zeit vor der Umwidmung zu verteilen. Als Abschreibung ist nur der Teil der Anschaffungskosten abziehbar, der auf die Zeit nach der Umwidmung entfällt (FG München, rechtskräftiges Urteil vom 29.03.2011). Sofern ein Sekretär mit einem Wert von 400 EUR als Werbungskosten genutzt wird und dieser für 2.000 EUR angeschafft wurde, ist kein Nachweis über die ursprünglichen Anschaffungskosten erforderlich. Das FG führte aus, dass nachgewiesen werden muss, ob die Nutzungsdauer im Zeitpunkt der Umwidmung nicht bereits abgelaufen war. Bei Verteilung der Abschreibung auf die Gesamtnutzungsdauer vom Zeitpunkt der Ansch affung an muss noch eine Abschreibung gegeben sein. Die objektive Beweislast liegt hier beim Steuerpflichtigen. 

Unternehmensberatung

Kreditbedingungen günstig

Die Kreditwürdigkeit für die gewerbliche Wirtschaft Deutschlands steht in den Sommermonaten nahezu unverändert niedrig. Die niedrige Kreditwürdigkeit zeigt, dass die Unternehmer in Deutschland von günstigen Kreditbedingungen profitieren. Nur 21,5 % der befragten Unternehmen bewerten die Kreditvergabepolitik der Banken als restriktiv (Pressemitteilung des ifo-Instituts). Auch im Bauhauptgewerbe berichten die Befragungsteilnehmer seltener über einen beschränkten Kreditzugang. Einzig im Handel ist die Kreditwürdigkeit im Monat Juli angestiegen. 

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