Aktuelles aus Steuern und Recht

Archiv 2008

Archiv 2009

Archiv 2010

"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 34

Buchhaltungsbüro

Investitionsabzugsbetrag

Nach Meinung des niedersächsischen FG kann ein Steuerpflichtiger einen Investitionsabzugsbetrag noch im Einspruchsverfahren erhöhen, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt die Investition noch nicht durchgeführt hat. Eine Erhöhung ist nur dann unzulässig, wenn die Investition bereits getätigt worden ist. Auch eine Erhöhung im Klageverfahren ist ausgeschlossen. Außerdem soll nach Meinung des niedersächsischen FG in Fällen der Betriebseröffnung keine verbindliche Bestellung der Wirtschaftsgüter zum Bilanzstichtag erforderlich sein. Die Investitionsabsicht kann auf beliebige Weise nachgewiesen werden, wobei auch berücksichtigt werden kann, dass die Investition tatsächlich später umgesetzt worden ist. 

Lohnbuchhaltung

Beitragsfreie Familienversicherung

Nach dem Beschluss des BVerfG vom 14.06.2011 können Kinder nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, wenn der eine Ehepartner gesetzlich und der andere Ehepartner mit dem höheren Einkommen privat krankenversichert ist. Diese Regelung verstößt nach Auffassung des Gerichts nicht gegen das Grundgesetz. In der Praxis sollte diese Regelung bei der Bemessung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des privaten Krankenversicherungsbeitrags, maximal aber die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 271,01 EUR). Solange diese Grenze nicht erreicht wird, können die Beiträge für die private Krankenversicherung der Kinder in den Arbeitgeberzuschuss miteinbezogen werden.

Lohnsteuerhilfe

Berufsausbildungskosten als Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen vom 28.07.2011 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können. Dies gilt auch für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium. Der BFH hat klargestellt, dass beruflich veranlasste Aufwendungen dem Grunde nach vorweggenommene Werbungskosten sind. Ein Veranlassungszusammenhang ist regelmäßig gegeben, wenn die erstmalige Berufsausbildung Berufswissen vermittelt und damit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist. In den entschiedenen Fällen wurden Aufwendungen für die Berufsausbildung bzw. das Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht. Beim Finanzamt wurde eine entsprechende Verlustfeststellung beantragt.
HINWEIS :
Die Finanzgerichte haben nun im Einzelfall zu prüfen, ob und welche Aufwendungen der Kläger jeweils nach den geltenden Grundsätzen zum Werbungskostenabzug steuerlich absetzen kann

Unternehmensberatung

Musterverfahren zur 1 %-Regelung

Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist mangels Fahrtenbuch für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. In dem beim FG Niedersachsen anhängigen Verfahren (Az. 9 K 394/10) geht es um die Verfassungsmäßigkeit dieser 1 %-Regelung. Geprüft werden soll, ob die Nutzungsentnahme nach dem Listenpreis nach der Erstzulassung ohne Berücksichtigung etwaiger Rabatte bemessen wird. Die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren ist auf den 14.09.2011 angesetzt.
HINWEIS:
Das FG Niedersachsen hatte die Bewertung der Privatnutzung des Kfz anhand der 1 %-Regel ohne Berücksichtigung der am Mark üblichen Rabatte für verfassungsgemäß erachtet.

Impressum  

HTD design 2007