Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 30

Buchhaltungsbüro

Probleme bei Nettorechnungen ab 01.07.2011

Zum 01.07.2011 wurde die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen für Unternehmen ausgedehnt. Das diesbezügliche Gesetz wurde erst am 24.06.2011 veröffentlicht, weshalb betreffende Steuerzahler sich nicht auf die Änderungen kurzfristig einstellen konnten. Insbesondere konnten bei Lieferungen Rechnungssysteme nicht rechtzeitig entsprechend angepasst werden. Mit einer Eingabe beim BMF wird deshalb eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2011 gefordert. Unternehmen könnten dann bis zum Ende des Jahres die Umsatzsteuer nach der alten oder neuen Regelung abführen. Darüber hinaus könnten in der Übergangszeit noch offene Fragen geklärt werden, z. B. welche integrierte Schaltkreise von der Neuregelung umfasst werden oder nicht.
HINWEIS:
Die Nettorechnung für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und i ntegrierten Schaltkreisen zwischen Unternehmen findet nur Anwendung, wenn eine Bagatellgrenze von 5.000 EUR netto überschritten ist.

Lohnbuchhaltung

Vorausgefüllte Steuererklärung kommt

Seit dem 01.01.2010 musste jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der sozialversicherungsrechtliche Einkommensnachweis elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Die Einführung wurde zunächst auf 2014 verschoben. Nun einigten sich aber das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf, den elektronischen Entgelt-Nachweis schnellstmöglich einzustellen.
HINWEIS:
Die Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises ELENA hat keine Auswirkungen auf das vom BMF angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).

Lohnsteuerhilfe

ELENA wird eingestellt

Die Software der Steuerverwaltung wird im Rahmen des Vorhabens KONSENS von Bund und Ländern vereinheitlicht und modernisiert. Dieses auf Dauer angelegte Vorhaben beinhaltet auch die elektronische vorausgefüllte Einkommensteuererklärung. Die dem Finanzamt für das aktuelle Veranlagungsjahr vorliegenden Daten werden automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen. Die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen sowie die Grundinformationen werden dann in einer ersten Stufe bereits vorausgefüllt zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung und Ergänzung der Angaben sendet der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung dann an das Finan zamt.
HINWEIS:
Das kostenlose elektronische Serviceangebot der Finanzverwaltung soll erstmals im Laufe des Jahres 2013 allen interessierten Bürgern in einer ersten Stufe zur Verfügung gestellt werden. 

Unternehmensberatung

Wirtschaft strebt Reform des Reisekostenrechts an 

In einer gemeinsamen Eingabe betonen die unterzeichnenden Verbände, das bestehende steuerliche Reisekostenrecht sei zu komplex, zu aufwendig und nur schwer handhabbar. Die Wirtschaft fordert deshalb, nicht nur eine punktuelle Überarbeitung, sondern eine grundlegende Neukonzeption vorzunehmen. Ziel muss es aus Sicht der Verbände sein, die Aufzeichnungspflichten für Arbeitnehmer zu vereinfachen und den Trend zur international ausgerichteten Tätigkeit zu berücksichtigen. Gefordert wird u. a. nur noch eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte. Auch die steuerfreie Erstattung des Verpflegungsmehraufwandes soll mit einem einheitlichen Pauschbetrag pro Auswärtstätigkeit geregelt werden. Weitere Forderungen sind etwa, die Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen zu streichen. 

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