Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 29

Buchhaltungsbüro

Neues zu innergemeinschaftlichen Lieferungen

Mit zwei Urteilen vom 17.02.2011 hat der Bundesfinanzhof eine Reihe von Zweifelsfragen bei sog. innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer in andere Mitgliedsstaaten geklärt. Insbesondere wurden Fragen zur betrügerischen Ausnutzung der Umsatzsteuerbefreiung für Liefergeschäfte innerhalb der Europäischen Union erläutert. Eine Aussage betrifft die Nachweispflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Der Unternehmer, der die Steuerfreiheit für derartige Lieferungen in Anspruch nimmt, hat die Voraussetzungen solcher Steuerfreiheit durch Belege und Aufzeichnungen nachzuweisen. Bei einer Versendung durch einen vom Lieferer oder Abnehmer beauftragten Spediteur kann der Nachweis auch durch einen sog. CMR-Frachtbrief geführt werden. Entgegen der Verwaltungsauffassung gilt dies auch dann, wenn der CMR-Frachtbrief nicht vom Auftraggeber unterschrieben ist.
HINWEIS:
A ußerdem trat der BFH der Auffassung entgegen, dass die Steuerfreiheit für die innergemeinschaftliche Lieferung allein mit der Begründung versagt werden kann, es liege ein „Karussellgeschäft“ vor.

Lohnbuchhaltung

Azubis brauchen keine Lohnsteuerkarte

Die OFD Koblenz weist in ihrer Pressemitteilung vom 30.06.2011 darauf hin, dass ab dem Jahr 2011 eine Vereinfachungsregel für Auszubildende zu beachten ist. Danach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse 1 unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Eine Lohnsteuerkarte ist nicht erforderlich; die Aussage des Lehrlings gilt als Beleg. Die Vereinfachungsregelung gilt für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen.
HINWEIS:
Ab dem Jahr 2012 werden sämtliche für die Lohnabrechnung benötigten Informationen in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und dem Arbeitgeber elektronisch bereit gestellt.

Lohnsteuerhilfe

Entlastung der Kleinunternehmen

Am 15.07.2011 ist die neue Gastgewerbestatistikverordnung in Kraft getreten. Damit wird die Grenze für monatliche Meldepflichten im Gastgewerbe ab dem Berichtmonat September 2011 von 50.000 auf 150.000 EUR Jahresumsatz angehoben. Mit der neuen Verordnung sollen rund 2.700 Kleinunternehmen von Meldepflichten und damit von bürokratischen Lasten befreit werden. Grundlage der Berichtspflichten ist das Handelsstatistikgesetz. Struktur und Entwicklung im Handel und Gastgewerbe sollen so beurteilt werden. Die konjunkturelle Entwicklung im Gastgewerbe kann aber noch immer hinreichend genau wiedergegeben werden.

Antragsveranlagung nur vier Jahre

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2011 kommt die sog. Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung nicht in Betracht. Dies gilt auch bei Anwendung der Übergangsregelung, die in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2008 enthalten war. Da eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung in diesen Fällen nicht vorliegt, bleibt es bei Anwendung der einfachen Verjährungsfristen (i.d.R. derzeit vier Jahre). Die Ausweitung der Abgabemöglichkeiten auf bis zu sieben Jahre ist für nichtverpflichtende Steuererklärungen nicht anwendbar.

Unternehmensberatung

Entlastung der Kleinunternehmen 

Am 15.07.2011 ist die neue Gastgewerbestatistikverordnung in Kraft getreten. Damit wird die Grenze für monatliche Meldepflichten im Gastgewerbe ab dem Berichtmonat September 2011 von 50.000 auf 150.000 EUR Jahresumsatz angehoben. Mit der neuen Verordnung sollen rund 2.700 Kleinunternehmen von Meldepflichten und damit von bürokratischen Lasten befreit werden. Grundlage der Berichtspflichten ist das Handelsstatistikgesetz. Struktur und Entwicklung im Handel und Gastgewerbe sollen so beurteilt werden. Die konjunkturelle Entwicklung im Gastgewerbe kann aber noch immer hinreichend genau wiedergegeben werden.

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