Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 26
Buchhaltungsbüro
Fragebögen vor Betriebsprüfungen
Finanzämter versenden verstärkt zur Vorbereitung der Betriebsprüfungen Fragebögen an die entsprechenden Unternehmen. Derzeit ist das Frisörhandwerk überwiegend betroffen. Die Beantwortung der Fragebögen sollte jedoch gewissenhaft und mit äußerster Vorsicht erfolgen, da sie die Grundlage für Nachkalkulationen und Hinzuschätzungen der Betriebsprüfer bilden. Der Fragebogen stellt sehr detaillierte Fragen, z. B. zur Überprüfung der Erlöse und zum Warenverbrauch. Im Zusammenhang mit der Beantwortung sollten nur solche Angaben gemacht werden, die dem Steuerbürger tatsächlich vorliegen. Das sind in aller Regel Verkaufspreise oder Aufzeichnungen der Registrierkassen. Vermutungen oder Schätzungen über die Kundenstruktur müssen nicht abgegeben werden, wenn dies nicht ohnehin für andere Zwecke aufgezeichnet wird. Zwischenzeitlich ist ein Verfahren vor dem Niedersächsischen Finanzgerich t anhängig, in dem geklärt werden soll, ob der Fragebogen einen Verwaltungsakt darstellt und somit auch angreifbar wäre.
Lohnbuchhaltung
Beschäftigtendatenschutzgesetz
Durch einen neuen Gesetzesentwurf werden weitgehende Pflichten auf Arbeitgeber zukommen. Der Gesetzesentwurf nimmt erstmals Regelungen zur ärztlichen Untersuchung, Eignungstest, Fragerecht des Arbeitsgebers und zu Internetrecherchen auf. Gleiches gilt für die Themen Videoüberwachung, Anwendung von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren sowie Benutzung von Telekommunikationsanlagen. Gesundheitsprüfungen sollen künftig nur zulässig sein, wenn es sich um eine entscheidende berufliche Anforderung handelt und der Arbeitnehmer einwilligt. Die Datenerhebung aus öffentlich zugänglichen Quellen wie dem Internet wird erschwert. Die Nutzung sozialer Netzwerke ist nur bedingt erlaubt.
HINWEIS:
Trotz allseitiger Kritik wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf in seiner bestehenden Form das Gesetzgebungsverfahren nahezu unverändert passieren wird.
Lohnsteuerhilfe
Anhängige Musterverfahren
Steuerbescheide ergehen wegen anhängiger Musterverfahren vorläufig. Das BMF hat die Liste der Tatbestände aktualisiert.
- Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für die
Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 und ab 2009
- Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
- Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die
Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009
- Nicht Abziehbarkeit von Beiträgen von Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten für Veranlagungszeiträume ab 2005
- Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten für Veranlagungen ab 2005
- Höhe der kinderbezogenen Freibeträge
- Höhe des Grundfreibetrags
- Höhe des Ausbildungsfreibetrags für auswärts untergebrachtes Kind für
Veranlagungen ab 2002
HINWEIS:
Aus dem Katalog hat das BMF die bisherige Nr. 9 „Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltbegleitgesetzes 2004“ gestrichen.
Unternehmensberatung
Solarförderung wird nicht gekürzt
Die geplante Kürzung der Solarförderung wird aufgrund der rückläufigen Solar-Installationen wieder gekippt. Die Gelder für Sonnenstrom sollten je nach Zubaumenge bis Juli um max. 15 % und bis Januar 2012 um max. 24 % gekürzt werden. Derzeit gibt es 28,74 Cent Einspeisevergütung pro Kilowattstunde bei kleinen Dachanlagen. Diese wären bei einer massiven Zunahme neuer Solaranlagen auf bis zu 24,43 Cent gesenkt worden. Die Regierungsparteien diskutierten daher erneut, ob man angesichts der fallenden Preise der Solaranlagen die Förderung weiter kürzen muss. Nach deren Aussagen sollen erneuerbare Energien schneller marktfähig werden.
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