Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 25

Buchhaltungsbüro

Noch zahlreiche gesetzliche Änderungen

In den Gesetzesentwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden noch zahlreiche Änderungen aufgenommen. U. a. sollen künftig Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte Steuerermäßigungen bei der Ehegatteneinzelveranlagung demjenigen Ehegatten zugerechnet werden, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Außerdem soll der Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden können, auch wenn der eine Elternteil mangels Leistungsfähigkeit gegenüber dem Kind nicht unterhaltspflichtig ist. Der Nachweis von Aufwendungen im Krankheitsfall muss zwangsläufig erfolgen, damit der steuerliche Abzug als außergewöhnliche Belastungen ermöglicht wird. Bei der vollelektronischen Übermittlung von Steuerdaten wird eine obligatorische Authentifizierung des Datenübermittlers eingeführt.
Hinweis: Sofern der Bundesrat am 08.07.2011 dem Ge setzesentwurf nicht zustimmen wird, müsste der Vermittlungsausschuss eingeschaltet werden.

Lohnbuchhaltung

Aktuelles zu ELENA

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, die ELENA-Meldepflicht aufzuheben und die Daten der Beschäftigten zu löschen. Nach Fraktionsansicht ist die sofortige Aufhebung der Meldepflicht zwingende Konsequenz aus dem Beschluss der Regierungsfraktionen. Damit soll der Beginn der Datenabrufe durch die Behörden von 2012 auf 2014 verschoben werden. Die Beibehaltung der Übermittlungspflicht sei ohne jegliche Rechtfertigung. Anderenfalls werde ohne hinreichenden Grund eine Gefährdung der Integrität und Vertraulichkeit der Daten von Millionen von Beschäftigten in Kauf genommen. Außerdem bedarf es einer umgehenden und abschließenden Entscheidung von ELENA insgesamt.

Lohnsteuerhilfe

Steuerhinterziehung bei fehlenden Rentenbezügen  

Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz und der Pressemitteilung vom 09.06.2011 können fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge als Steuerhinterziehung gewertet werden. Die Kläger hatten unvollständige Angaben gemacht, worauf das Finanzamt die Steuerfestsetzungen 10 Jahre rückwirkend änderte. In den Anleitungen zur Einkommensteuererklärung werden nach Meinung des Gerichts alle Rentner angesprochen und auch aufgefordert, eine entsprechende Anlage für die Rentenbezüge abzugeben.
Hinweis: Die Revision wurde nicht zugelassen.

Unternehmensberatung

Gebühr für Darlehenskonto unwirksam 

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank ist unwirksam, wenn sich das Kreditinstitut beim Abschluss von Darlehensverträgen mit Privatkunden für die Führung des Darlehenskontos eine Zahlung von einer monatlichen Gebühr zusichern lässt. Die Bank richtet ein solches Konto nach Meinung des BGH nicht als Sonderleistungen für den Darlehensnehmer ein, sondern allein für abrechnungstechnische Zwecke. Eine derartige Klausel ist nicht vereinbar und benachteiligt den Kunden entgegen Treu und Glauben unangemessen. Damit werden Entgelte für Tätigkeiten erhoben, welche die Bank in eigenem Interesse erbringt.

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