Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 24
Buchhaltungsbüro
Einheitliche Zusammenfassende Meldung
Das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass innergemeinschaftliche Warenlieferungen und innergemeinschaftliche sonstige Leistungen in einer gemeinsamen ZM gemeldet werden müssen. Sofern der Unternehmer für innergemeinschaftliche Warenlieferungen eine monatliche ZM übermittelt, sind die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen in die ZM für den letzten Monat des Kalendervierteljahres aufzunehmen. Alternativ kann der Unternehmer die sonstigen innergemeinschaftlichen Leistungen auch in die ZM für den jeweiligen Kalendermonat aufnehmen. Hinweis: Die melderechtlichen Besonderheiten für die innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen sind ab dem 01.07.2010 zu beachten.
Lohnbuchhaltung
Kein Arbeitnehmerfreibetrag bei Rentnern
Nach dem Urteil des FG Köln vom 24.03.2011 ist der Arbeitnehmerfreibetrag bei Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nicht anwendbar. Eine Beihilfe wegen Krankheit, die an einen Rentner auf Grund Betriebsvereinbarung geleistet wird, stellt keine Einnahme aus ehemaliger nichtselbständiger Tätigkeit dar. Es handelt sich um einen Versorgungsbezug, der den Arbeitnehmerfreibetrag ausschließt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Betriebsvereinbarung ausdrücklich zwischen aktiven Belegschaftsangehörigen und Versorgungsempfängern unterscheidet.
Lohnsteuerhilfe
Internetkosten als Werbungskosten?
Wer beruflich das Internet nutzt oder berufliche Nachrichten oder Dateien per E-Mail verschickt, kann die privaten Aufwendungen neben den gegebenenfalls angefallen Telefonkosten als Werbungskosten geltend machen. Ohne Einzelnachweis des beruflichen Anteils der Telekommunikationskosten kann ein Pauschalbetrag von 20 % des monatlichen Rechnungsbetrages, höchstens 20 € der Monatsrechnung, als Werbungskosten angesetzt werden. Sofern die Internetkosten getrennt von den Telefonkosten aufgeführt werden, können auch diese zusätzlich zu den pauschal angesetzten Telekommunikationskosten von
max. 240 € Berücksichtigung finden.
Hinweis: Der berufliche Nutzungsanteil der Internetkosten kann mangels eines anderweitigen Nachweises wie beim Computer mit 50 % geschätzt werden.
Unternehmensberatung
Steuerbegünstigung für Sanierung
Nach einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 06.06.2011 sollen Treibhausgasemissionen 2020 um 40 % und 2050 um mindestens 80 % gesenkt werden. Insbesondere bei Gebäuden sollen steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen erfolgen. Gefördert werden Gebäude, die vor 1955 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen wird, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Steuerpflichtige können jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungen von einem Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen. Dies gilt für Gebäude, die vermietet oder verpachtet werden. Wird das Objekt selbst genutzt, können derartige Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend gemacht werden.
Hinweis: Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten, sofern der Bundesrat seine Zustimmung erteilt.
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