Aktuelles aus Steuern
und Recht
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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 19
Buchhaltungsbüro
Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte
Der BFH hat mit Urteil vom 30.03.2011 entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht hat es als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr auch verfassungsgemäß ist, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt (im Streitfall ca. 90.000 EUR). Die Auskunftsgebühr muss sich nur in ihrer Höhe nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richten.
HINWEIS:
Im Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist vorgesehen, dass verbindliche Auskünfte nur noch ab einem Mindestbetrag in Höhe von 10.000 EUR Wert anfallen sollen.
Lohnbuchhaltung
Nicht gesetzlich unfallversichert
Nach dem Urteil des LSG Hessen, Pressemitteilung vom 03.05.2011, sind Arbeitnehmer während ihrer Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für Personen, die wie Arbeitnehmer tätig sind. Hilft allerdings ein Student seinen Eltern bei Eigenbauarbeiten, so handelt es sich um eine übliche und zu erwartende Gefälligkeitsleistung, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Damit ist eine selbstverständliche Hilfe unter Verwandten keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit und derartige Mitarbeiten sind nicht gesetzlich unfallversichert.
HINWEIS:
Unentgeltliche Tätigkeiten unter Verwandten können arbeitnehmerähnlich sein. Versicherungsschutz besteht jedoch nicht, wenn die Mitarbeit üblicherweise erwartet wird.
Lohnsteuerhilfe
Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagungen
Auch für Antragsveranlagungen gilt die dreijährige Anlaufhemmung und damit im Ergebnis eine siebenjährige Festsetzungsfrist (so das FG Baden-Württemberg vom 28.02.2011). Andernfalls kommt es zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und solchen die nur auf ihren Antrag hin veranlagt werden. Das Finanzamt lehnte die Veranlagung im Streitfall ab, da die Regelung der Anlaufhemmung nach Ansicht des Finanzamtes nicht auf Antragsveranlagungen anzuwenden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die zugelassene Revision wird beim BFH unter dem Az. VI R 16/11 geführt.
HINWEIS:
Steuererklärungen, die als Antragsveranlagungen zu werten sind, sollten sieben Jahre rückwirkend abgegeben werden, soweit sich steuerliche Vorteile für den Steuerbürger ergeben.
Unternehmensberatung
Informationspflicht der Krankenkassen
Im vorliegenden Fall, den das LSG Rheinland-Pfalz entschieden hat, war einer Krankenkasse durch den Sozialhilfeträger mitgeteilt worden, dass einem Mitglied der Kasse der Bezug von Sozialhilfe bewilligt worden war. Gleichzeitig wurde die Kasse darüber informiert, dass dieser Träger die Kosten für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen würde. Der Betroffene wurde seitens der Krankenkasse jedoch nicht auf die Möglichkeiten hingewiesen und versäumte dadurch die in diesem Fall zu berücksichtigende dreimonatige Antragsfrist. Da ihm durch die Versäumung der Beratung ein Nachteil entstanden war, musste er so gestellt werden, als hätte er seinen Beitritt fristgerecht angezeigt.
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