Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 18

Buchhaltungsbüro

Umsatzsteuerfreiheit ambulanter Pflegedienst

Der BFH hat durch Beschluss vom 02.03.2011 dem Europäischen Gerichtshof Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes vorgelegt. Nach den Ausführungen des Umsatzsteuergesetzes sind eng verbundene Umsätze  ggf. auch umsatzsteuerbefreit. Dies ist der Fall, wenn bei Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und bei Einrichtung der ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen im vorangegangen Kalenderjahr die Pflegekosten in mindestens 2/3 der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind. Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob diese Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist und ob unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer es von Bedeutung ist, dass der nationale Ges etzgeber dieselben Leistungen unter anderen Voraussetzungen als steuerfrei behandelt. Steuerfrei werden vom deutschen Gesetzgeber Umsätze behandelt, wenn sie von amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und der freien Wohlfahrtspflege dienenden Körperschaften ausgeführt werden. Im vorliegenden Fall versagte die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit, da 68 % Privatzahler vorlagen und das Finanzamt die Verhältnisse des Vorjahres zugrunde legte.

Lohnbuchhaltung

Elektronische Entgeltersatzleistung - EEL

Um die notwendig gewordenen Anpassungen und ein sicheres Anlaufen des Verfahrens zu gewährleisten, wurde eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2011 geschaffen. Bis dahin werden die Entgeltbescheinigungen weiterhin in Papierform angenommen. Für die Lohnabrechnung ab Juli 2011 ist die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die Entgeltbescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellen und an die zuständige Krankenkasse übermitteln.

Lohnsteuerhilfe

Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten

Der Ansatz einer zumutbaren Belastung führt dazu, dass sich gesetzliche Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung und andere - von der Versicherung nicht übernommene - Krankheitskosten nicht in voller Höhe steuerlich auswirken. Es handelt sich um eine Abzugsbeschränkung in Höhe der zumutbaren Belastung. Das BVerfG hat mittlerweile doch in verschiedenen Entscheidungen festgehalten, dass das Existenzminimum in Höhe der Grundfreibeträge zzgl. der individuellen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen steuerfrei bleiben muss. Beim FG Rheinland Pfalz wird derzeit ein Musterverfahren mit dem Az. 4 K 1970/10 mit der Frage geführt, ob der Ansatz einer zumutbaren Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung verfassungswidrig ist. Betroffenen Steuerzahle rn wird geraten, gegen ablehnende Steuerbescheide Einspruch einzulegen und sich auf das betreffende Verfahren zu berufen. 

Unternehmensberatung

Pilotphase für die E-Bilanz 

Ab Februar 2011 hat die Pilotphase für die Erprobung der Taxonomie des Projektes „E-Bilanz“ begonnen. Die Pilotphase endet ab 30.04.2011. Jedoch werden auch Datensätze, die von Pilotteilnehmern noch bis zum 30.06.2011 an die Finanzverwaltung gesendet werden, in die Auswertung einbezogen. Davon unabhängig ist es auch nach Ablauf der Pilotphase möglich, Datensätze zu Testzwecken elektronisch zu übermitteln. Diese Testfälle werden durch die von der Finanzverwaltung  zur Verfügung gestellte Programmschnittstelle (ElsterRichClient) plausibilisiert. Bei erfolgreicher Prüfung erhält der Übermittler ein entsprechendes Transferticket, das über die formale Fehlerfreiheit informiert. Antworten zu häufig gestellten Fragen sind nach einer Pressemitteilung des BMF unter der Rubrik „Schnittstellen“ auf www.eSteuer.de zu finden. 

 

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