Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 9

Buchhaltungsbüro

Verzicht auf Kleinunternehmer

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann auf die Kleinunternehmerregelung (die Umsätze werden bei Nichtüberschreiten bestimmter Umsatzgrenzen nicht mit Umsatzsteuer belastet) noch verzichtet werden. Der BFH hat bezüglich der Befugnis nun im Urteil vom 20.12.2012 Stellung genommen. Das Finanzamt hat die im Insolvenzverfahren ausgeübte Option durch den Insolvenzverwalter mangels Zuständigkeit versagt. Der BFH entschied, dass die Befugnis dem Insolvenzverwalter zustehe. Er übt dieses Recht für das gesamte Unternehmen des Insolvenzschuldners aus.
HINWEIS:
Durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erreicht das Unternehmen den Anspruch auf Vorsteuerabzug.

Lohnbuchhaltung

Lohnsteuerabzug 2013

Mit dem BMF-Schreiben vom 20.2.2013 wurde ein geänderter Programmablauf für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer usw. bekannt gemacht. Auch die neuen Lohnsteuertabellen 2013 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer liegen damit vor. Es wurde dabei die Anhebung des Grundfreibetrages auf 8.130 EUR und die Änderung der Zahlenwerte durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression berücksichtigt. Die geänderten Werte sind spätestens ab dem 1. April 2013 anzuwenden. Der bislang vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber grundsätzlich zu korrigieren. Dies kann durch eine Neuberechnung zurückliegender Lohnzahlungszeiträume erfolgen. Die Erstattung kann auch im Rahmen eines demnächst fälligen sonstigen Bezuges erfolgen. Eine Neuberechnung scheidet z. B. aus, wenn der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber keinen Arbeitslohn mehr bezieht oder die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt wurde.

Lohnsteuerhilfe

Steuerklassenwahl 2013

Nach einer Pressemitteilung des BMF vom 19.02.2013 liegt nun ein geändertes Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten vor. Sofern beide Ehegatten Arbeitnehmer sind, kann so die Wahl der Kombinationsmöglichkeiten erleichtert werden. Arbeitnehmer-Ehegatten können zwischen Steuerklasse III/V und IV/IV wählen. Zusätzlich kann auch ein Faktor berücksichtigt werden, der die Lohnsteuer im Verhältnis der bezogenen Arbeitslöhne verteilt. Im geänderten Merkblatt für das Jahr 2013 ist die Anhebung des Grundfreibetrages (8.130 EUR) ebenso berücksichtigt, wie die neue Steuerprogression durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression.

Unternehmensberatung

Rückforderungen vom Finanzamt 

Das Finanzamt kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches der Steuerpflichtige als seine Bankverbindung angegeben hat, so der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18.09.2012. Die Ehegatten hatten mehrere Konten vom Kreditinstitut. Im Besteuerungsverfahren gaben sie ein gemeinsam geführtes Konto als Erstattungskonto an. Die Kontonummern wurden durch das Kreditinstitut geändert. Die vom Finanzamt durchgeführte Überweisung wurde zwischenzeitlich auf ein nicht mehr existierendes Konto durchgeführt und das Geld auf nur einen zugehörigen Ehegatten überwiesen. Das Finanzamt forderte darauf den Überweisungsbetrag vom Kreditinstitut zurück. Die von der Bank verweigerte Rückzahlung wurde vom obersten Gericht als begründet angesehen. Es kommt nicht darauf an, wie das Kreditinstitut weiter mit dem Überweisungsbetrag verfahren ist; Leistungsempfänger und damit Rückgewährschuldner ist stets der Steuerpflichtige.

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