Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 8

Buchhaltungsbüro

Neues zur E-Bilanz

Ab Wirtschaftsjahre 2013 muss die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt erfolgen. Anfang Februar fand aus diesem Grund eine Informationsveranstaltung im Bundesfinanzministerium zum Thema E-Bilanz statt. An der Taxonomie werden kaum Veränderungen vorgenommen. Ergänzt wurde die Position „Ergänzungen für vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen“. Die Übermittlung der E-Bilanz für Jahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, muss mit Release 5.1 zur HGB-Taxonomie erfolgen. Mit dem Nachfolge-Release 5.2 soll dann auch die Einreichung an den elektronischen Bundesanzeiger möglich sein. Nach Auskunft der Finanzverwaltung sind keine Erweiterungen des Mindestumfangs geplant.
HINWEIS:
Langfristig geplant ist eine Rückübermittlung an den Steuerpflichtigen im XBRL-Format. Ein genauer Zeitpunkt konnte jedoch noch nicht genannt werden.

Lohnbuchhaltung

Gesundheitsförderung  weiter steuerfrei

Nach einer Pressemitteilung des Bundestages wird mitgeteilt, dass eine Änderung der steuerfreien Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung nicht eintreten wird. Bis zu einem Betrag von 500 EUR je Arbeitnehmer und Jahr bleiben derzeit steuerfrei, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Auch die Sozialversicherung bleibt dann außen vor.  Für den Arbeitgeber können diese Leistungen steuerlich als Betriebsausgaben abgezogen werden.
HINWEIS:
Nicht begünstigt sind dabei die Übernahmen von Mitgliedsbeiträgen z. B. im Sportverein oder im Fitnessstudio durch den Arbeitgeber.

 

Lohnsteuerhilfe

Entfernungspauschale bei Dreiecksfahrten

Grundsätzlich liegen auf dem Weg zur Arbeitsstätte die Voraussetzungen  zum Ansatz der Entfernungspauschale vor. Wird die Einzelfahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte  durch einen Kundenbesuch unterbrochen, ist ebenfalls die Entfernungspauschale anzusetzen. Für die Teilstrecken, die direkt beim Kunden beginnen oder enden, ist der Reisekostenansatz gegeben. Für die unmittelbare Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte setzte die Finanzverwaltung nur die hälftige Entfernungspauschale an (0,15 EUR je Entfernungskilometer). Das Gericht gewährte dem Kläger für diese Teilstrecken die volle Entfernungspauschale mit 0,30 EUR mit der Begründung, dass das Gesetz unabhängig vom Aufwand eine Pauschalregelung mit Abgeltungswirkung vorsehe.
HINWEIS:
Es ist Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 12/13 anhängig.

Unternehmensberatung

Haftung für Sozialversicherungsbeiträge

Der Deutsche Bundestag gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass die bestehende Generalunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Bauwirtschaft nicht neu geregelt werden soll, da sich die bisherige Regelung bewährt habe. Die Einführung seit August 2002 zur Erleichterung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung habe bereits wirksame Ergebnisse gebracht. Die Bewertung im Jahr 2012 ist im vierten Buch des Sozialgesetzbuches festgeschrieben.

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