Aktuelles aus Steuern und Recht

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"Aktuelles aus Steuern und Recht" KW 7

Buchhaltungsbüro

Neues Steuervereinfachungspaket

Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 04.02.2013 hat der Bundesrat ein Bündel von Vorschlägen zur Steuervereinfachung vorgelegt. Dabei ist eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 1.130 EUR vorgesehen. Auch die steuerlichen Freibeträge für Behinderte sollen um einen Zuschlag von 30 % erhöht werden. Des Weiteren ist geplant, dass mit einem Arbeitszimmer-Pauschbetrag in Höhe von 100 EUR monatlich die Kosten entsprechend abgedeckt werden. Handwerksrechnungen sollen erst dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie einen Sockelbetrag von 300 EUR pro Jahr übersteigen (Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistungen). Neben weiteren Änderungen für die Lohnabrechnung ist auch eine gravierende Veränderung bei den Heimpflegekosten vorgesehen. Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass die meisten Vorschläge des Bunderates auch aufgrund der damit zusammenstehenden Steuerausfälle kritisch zu sehen seien.

Lohnbuchhaltung

Geplante Einschränkungen des Bundesrates 

Im Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 ist zwar eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages um 130 EUR auf 1.130 EUR vorgesehen. Es sollen aber auch  Einschränkungen in  der Lohnabrechnung durchgesetzt werden. Die Steuerfreiheit von Leistungen des Arbeitgebers für die Betreuung nichtschulpflichtiger Kinder der Arbeitnehmer wird z. B. begrenzt. Man orientierte sich an der Höhe der Kinderbetreuungskosten. Damit soll der Arbeitgeber nur noch 2/3 der Kosten, max. 4.000 EUR steuerfrei erstatten können. Sachleistungen, die bisher bis zu 44 EUR im Monat steuerfrei bezogen werden können, sollen künftig nur noch bis zu einem Wert von 20 EUR steuerfrei berücksichtigt werden. Die Anwendung betrifft u. a. die Ausgabe von Geschenkgutscheinen, die nach Auffassung der Länder zum Teil sachwidrig genutzt werden können.
HINWEIS:
Die Bundesregierung hat sich zunächst kritisch zu den geplanten Neuerungen geäußert.

Lohnsteuerhilfe

Langjähriger Leerstand von Wohnungen

Im Urteil vom 11.12.2012 hat der BFH zum Abzug von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Stellung genommen, wenn die Wohnimmobilie langjährig leer steht. Es müssen geeignete Wege der Vermarktung vom Vermieter gesucht werden. Sofern die Vermietungen aufgrund von Inseraten nicht erfolgsversprechend waren, muss das Verhalten des Vermieters angepasst und damit geeignetere Wege der Vermarktung durch ihn gesucht werden. Dabei sind Zugeständnisse wie etwa bei der Miethöhe oder im Hinblick auf die für ihn als Mieter akzeptabler Personen zu machen. Sofern der Vermieter dies nicht getan habe, ist von der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Der langjährige Leerstand von Wohnungen ist ein Problem, zu dem beim BFH noch eine Reihe an Verfahren anhängig sind (Az. IX R 68/10, IX R 39-41/11, IX R 9/12, IX R 19/11, IX R 7/10).

Unternehmensberatung

Sponsoring und Umsatzsteuer

Nach dem BMF-Schreiben vom 13.11.2012 ist die umsatzsteuerliche Behandlung des sog. Sponsorings näher zu definieren. Die Besteuerung einer Lieferung oder sonstigen Leistung als Umsatz gegen Entgelt setzt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Leistung und dem empfangenen Gegenwert voraus. Dabei muss der Leistungsempfänger identifizierbar sein und einen Vorteil erhalten, der einen Kostenfaktor in seiner Tätigkeit bilden könnte. Mit der bloßen Nennung des Sponsors wird kein verbrauchsfähiger Vorteil gewährt. Der Sponsor muss vielmehr besonders hervorgehoben und die Leistung in einem sog. Sponsoringvertrag geregelt werden. 

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